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in Deutschland das russische Sprichwort anwenden können: Der Himmel ist hoch und der Kaiser ist weit. Es würde den Reichsbehörden also au Beschäftigung nicht fehlen. Man fürchte auch ferner nicht, daß zwischen den Reichs­und LandesLokalbehvrden demnächst Collisionen und Conflicte entständen; die Befugnißkreise sind durch die Scheidung zwischen der Reichsregierung und den Landes­regierungen durchgreifend regulirt, und es können daher keine andere Zweifel darüber entstehen, als die, welche auch in der höchsten Instanz noch obwalten. Aehnliche Befürchtungen erhoben sich bei den ersten Verfuchen der Scheidung der Justiz und Administration; allein sie hat sich leicht und ohne erhebliche Anstände durchführen lassen.

Man besorge weiter nicht, daß dadurch die Kosten ohne Noth vermehrt werden würden. Alle Lokal- und Bezirksbeamten wurden ihr Amt als Ehrenamt verwalten, wenn es ihnen durch das Vertrauen des Volks übertragen würde, und die Besoldungen der Kreis - Regierungsräthe würden in keinem Verhältnisse zu dem unendlichen Nutzen stehen, welcher der Einheit Deutschlands durch solche selbstständige Organe der Reichsgewalt entstünde.

Unberechenbar würde dieser Nutzen schon darum sein, weil die ganze Verfassung Deutschlands, wie sie aus den Händen der constituirenden Reichsversammlung hervorgeht, auf diese Weise in ganz Deutschland unabhängig von den etwaigen Entschließungen der einzelnen Landesregierungen eingefübtt und vollzogen werden konnte. Wenn dieselbe auf diesem Wege ins Leben träte, wurde Oesterreich für Deutschland nicht ver­loren sein, auch wenn seine Landesregierung sich der deut­schen Centralgewalt nicht unterwerfen wollte; sobald nur das Volk, wie es so vielfach sich ausgesprochen hat, fest und entschlossen zur deuischen Reichsregierung hält, *) kann alsdann auf die Absichten der Kabinette nichts an­kommen. --Gewiß wird bei solcher Losung dieser Frage die Nationalversammlung das gesammte deutsche Volk auf ihrer Seite haben, und auf dieses, aus dem sie hervor­gegangen, sollte sie sich nur überall stützen.

Wird aber die deutsche Reichsverfassung nicht eine solche oder ähnliche Organisation selbstständiger und un­mittelbarer Spezial-Regierungsbehörden ins Leben rufen, so wird ihr Hauptzweck, die Begründung einer wahren und kräftigen Einheit neben vollkommener Freiheit, niemals gehörig erreicht werden. Stets wird dann die Reichsre­gierung ein lahmes, kraftloses und abhängiges Wesen

*) Sollte wohl ter geehrte Herr Verfasser diese Hoffnung auch jetzt noch festhalten? - 'Wir können sie längst nicht theilen.

A. d. R.

bleiben , es wird ihr an eigenen, kräftigen Armen und. Händen fehlen. Beruft man Preußen an Deutschlands Spitze ohne eine solche durchgreifende Gestaltung eigener Reichsbehorden durch das ganze Reich, so wird Preußen niemals deutsch, sondern Deutschland nur preußisch wer­den. — —

Durch eine solche innere Organisation erreichen wir aber mit dem Hauptzweck zugleich manche wichtige Neben­zwecke. Es gehört dahin namentlich die Vorbereitung eines festeren Anschlusses und der demnächstigen gänzlichen Vereinigung der kleineren Ländchen in Deutsch­land. Mit Recht wurde eine Mediatisirung oder richtiger Inkorporation derselben in andere Länder ohne oder wider den Willen der Bevölkerung, von der Nationalversamm­lung als widerrechtlich abgelehnt. Aber umschlingt die von Rechtswegen zusammen gehörenden kleineren Staaten und Stäätchen erst eine Zeit lang das gemeinsame Band der deutschen Reichs-Kreisverbindung, so wird sich bald zusammenfinden und vereinigen, was die Natur zusammen bestimmt hat. Die Zersplitterung in verschiedene Terri­torien wird alsdann Alles das, was Deutschland groß und stark macht, nicht berühren. Unmittelbar vom Volke aus wird sich Alles der Reichsregierung zu Gebot steil in, sie wird mit Kraft und Schnelligkeit überallhin wirksam werden können, weil sie im Volke, ohne Einfluß eines sich zwischen sie und es drängenden fremden Interesses, handelt und wirkt. Die Autonomie der einzelnen Staaten in ihren Landesaugelcgenhciten, ihre verschiedene innere Einrichtung und Verfassung, wird keinen Einfluß auf die Reichsverhältnisse haben können. Alle Theile Deutschlands werden vor seiner Centralgewalt gleich, und die Begünsti­gung und Bevorzugung einzelner Stämme wird abgrschnit- ten sein. Möge daher die deutsche constituirende Reichs­versammlung --auf dem hier angedeuteten Wege der Bildung eigner selbstständiger Organe der Reichsregierung eine wahrhaft einheitliche, kräftige und unab­hängige deutsche Reichsgewalt ins Leben rufen, welche unser geliebtes Vaterland zu dem Grade von Macht und Wohlfahrt fuhren kann, der ihm von der Vorsehung in der Reihe der Nationen bestimmt ist.

Zusendungen aller Art, auch die für die Re- dactiou dieser Blätter bestimmten, find nach wie vor zn adressiren: „An Pen Vorort des nationalen Vereines für Dentschland, zu Händen des Herrn O. A. G. Raths a. D. l»r. B. W. Pfeiffer, zu Cassel."

Herausgegeben, »erlegt und gedruckt von Heinrich Hotop in Cassel.