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stehende Voraussetzung behandelt wurde, gegen die auch nicht der leiseste Zweifel erhoben wurde, ein stillschwei­gender thatsächlicher Ausspruch, dem aber doch in der Sitzung vom 16. d. M. noch eine ausdriickliche Erklärung gefolgt ist. Ein in dieser Sitzung gestellter Antrag, daß zu Abschneidung eines jeden Zweifels an der Gültigkeit der Reichsgesetze eine gesetzliche Bestimmung erlassen werde, führte nämlich statt dessen nur zu der von der Stände­versammlung mit Einstimmigkeit abgegebenen Erklä­rung, daßdie Versammlung selbst keinen Zweifel gegen die Gültigkeit der Reichsgesetze hege".

So sind wir zum Schluffe dieser Darstellung gelangt, deren Inhalt wir gewiß mit Recht als für jedes deutsche Herz erfreulich bezeichnen durften. Während es an Nach­richten über die weitere Ausführung der Reichsgesetze in Kurhessen in diesen Blättern hiernächst nicht fehlen soll, haben wir schließlich wiederholt den Wunsch an unsere auswärtigen Mitarbeiter auszusprechen, daß uns durch dieselben recht bald ähnliche Nachrichten über die Sachlage in den übrigen deutschen Einzelstaaten mitgetheilt werden mögen, auf daß wir die Einheit in der Mannigfaltig­keit erkennen, und uns, mögen wir nun Badenser sein oder Hannoveraner, Oldenburger oder Würtemberger, Braunschweiger oder Preußen , Sachsen oder Kurhessen, immer lebendiger bewußt werden unseres einen deut­schen Vaterlandes!

Cassel, Februar 1849.

r.

Die österreichische Note vom 4. Februar.

Ein stärkerer Contrast ist kaum denkbar, als er zwi­schen der letzten preußischen und der jetzt vorliegenden österreichischen Note über die Oberhauptsfrage obwaltet. Preußen geht auf den Inhalt des Verfassungswerkes be­reitwillig ein, erkennt das Recht der konstituirenden Nationalversammlung an, und sucht auf dem Wege fakti­scher Verständigung jedem Streit der Principien zuvor- zukommen. Oesterreich wirft den Inhalt, nicht blos der §§. 2 und 3, sondern der ganzen bisher berathenen Ver­fassung hinweg, stellt das Princip der Vereinbarung als alleinberechtigt auf, und sucht jede Opposition durch mas­sive Drohung im Voraus unmöglich zu machen. Die preußische Note entwickelt und empfiehlt den Stoff unse­res neuen Staatsrechts mit der Gewandtheit und den insinuirenden Formen der Mettcrnich'schcn Diplomatie; das österreichische Aktenstück macht den Inhalt ächt Met- ternich'scher Politik in dem rauhen, ja dem rohen Tone seiner neuentstandenen Soldatenherrschaft geltend. Dort ist nur die Vesorgniß, auf irgend einer Seite Widerspruch gegen das Gagern'sche Programm zu erwecken, hier scheint man den Widerstand mit heftigem Drange provociren zu wollen, um ihn mit materieller Wucht, der einzigen, die man gegen das Bewußtsein des deutschen Volkes noch ein- zusetzen hat, ersticken zu können.

Wir beklagen dieses Verhältniß; wir können aber, weil wir es seit Monaten für unabwendbar gehalten ha­ben, nicht umhin, uns über die Deutlichkeit seiner Offen­barung zu freuen. Das blödeste Auge muß jetzt die Fol­gen erkennen, welche der Eintritt Oesterreichs in den engeren Reichsverband für Deutschland haben müßte. Oesterreich erklärt, es betrachte die Form des Einheits­staats unter allen Umständen als verderblich für Deutsch­land, es werde nie seine Einwilligung dazu geben. Man sollte denken, es handele sich um eine Centralisation der Lande zwischen Saar und Niemen, zwischen Ostsee und Alpen nach französischem Muster; es handelt sich aber um die in Frankfurt berathene Verfassung, deren Bestimmun­gen sämmtlich die Einheit des Ganzen und die Selbststän­digkeit der Theile sorgfältig gegen einander abwägen, de­ren Paragraphen ohne Ausnahme auf einem Compromiß zwischen Particularisten und Unitariern beruhen, der jene Linke, welche jetzt für Oesterreich schwärmen will, unzäh­lige Male den Vorwurf der Halbheit und particularistischen Mattherzigkeit gemacht hat. Diese Verfassung wird jetzt von Oesterreich als unmöglich, als der Tod der inneren Freiheit in den deutschen Landen, a!s unvereinbar mit den europäischen Verträgen, verworfen. Dies ist die Staatsform, von der die Note sagt, daß man in der Gründung eines einheitlichen Centralstaats den Keim un­heilbarer Spaltungen erkennen müsse, den Anlaß zur Zer­splitterung , nicht zur Einigung Deutschlands.

Diese Form also will Oesterreich nicht. Was aber will es? Die Note schweigt darüber: der kaiserlichen Regierung schwebt ein mächtiges, freies, gegliedertes, einiges Deutschland vor das ist Alles, was man er­fährt, die Mittel zu diesen Zwecken bleiben unerwähnt. Leider sind sie nun doch anderwärts an das Tageslicht gekommen; leider hat das deutsche Volk erfahren, welches die materiellen Vorschläge waren, deren Verwerfung durch die preußische Regierung von der Note beklagt wird. Man hat erfahren, was der stufenweise Gang bedeutet, den die Note mit geheimnißvollcn Andeutungen in lockende Aussicht stellt. Deutschland in sechs Kreise getheilt, an der Spitze jedes Kreises einer der jetzigen Könige, dieser im Besitze des ganzen Militärwesens und der hoher» Ci- vilverwaltung in allen Landendes Kreises, die Kammern in den nicht königlichen Landen zu Provinzialstäuden her­abgesetzt, und endlich die sechs Könige unter Oesterreichs Vorsitz als Direktorium an der Spitze Deutschlands dies würde die erste Stufe auf dem Wege sein, der nach Ansicht der Notedie mit Sehnsucht herbeigewunschte und mit Eifersucht bewachte Entwickelung ter Freiheit" er­möglichen und vollende» soll.

Deutschland würde sich ein Zeugniß der Selbstverach­tung ausstellen, wenn es über Vortheile und Nachtheile dieses Plans einen Augenblick im Zweifel wäre. Wenn Gagerns Widersacher klagen, daß nach seinem Plane ganz Deutschland in Preußen aufginge, nun, hier würde freilich nur Meklenburg in Preußen, und Hessen in Han­nover, Thüringen in Sachfen, Baden in Würtemberg, Darmstadt etwa in Baiern aufgehen ; man hätte die Selbst­ständigkeit verloren, und statt der Einheit sogar eine Sechsheit gewonnen, und wenn früher Oesterreich mit 12