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stehende Voraussetzung behandelt wurde, gegen die auch nicht der leiseste Zweifel erhoben wurde, — ein stillschweigender thatsächlicher Ausspruch, dem aber doch in der Sitzung vom 16. d. M. noch eine ausdriickliche Erklärung gefolgt ist. Ein in dieser Sitzung gestellter Antrag, daß zu Abschneidung eines jeden Zweifels an der Gültigkeit der Reichsgesetze eine gesetzliche Bestimmung erlassen werde, führte nämlich statt dessen nur zu der von der Ständeversammlung mit Einstimmigkeit abgegebenen Erklärung, daß „die Versammlung selbst keinen Zweifel gegen die Gültigkeit der Reichsgesetze hege" —.
So sind wir zum Schluffe dieser Darstellung gelangt, deren Inhalt wir gewiß mit Recht als für jedes deutsche Herz erfreulich bezeichnen durften. Während es an Nachrichten über die weitere Ausführung der Reichsgesetze in Kurhessen in diesen Blättern hiernächst nicht fehlen soll, haben wir schließlich wiederholt den Wunsch an unsere auswärtigen Mitarbeiter auszusprechen, daß uns durch dieselben recht bald ähnliche Nachrichten über die Sachlage in den übrigen deutschen Einzelstaaten mitgetheilt werden mögen, auf daß wir die Einheit in der Mannigfaltigkeit erkennen, und uns, mögen wir nun Badenser sein oder Hannoveraner, Oldenburger oder Würtemberger, Braunschweiger oder Preußen , Sachsen oder Kurhessen, immer lebendiger bewußt werden unseres einen deutschen Vaterlandes!
Cassel, Februar 1849.
— r —.
Die österreichische Note vom 4. Februar.
Ein stärkerer Contrast ist kaum denkbar, als er zwischen der letzten preußischen und der jetzt vorliegenden österreichischen Note über die Oberhauptsfrage obwaltet. Preußen geht auf den Inhalt des Verfassungswerkes bereitwillig ein, erkennt das Recht der konstituirenden Nationalversammlung an, und sucht auf dem Wege faktischer Verständigung jedem Streit der Principien zuvor- zukommen. Oesterreich wirft den Inhalt, nicht blos der §§. 2 und 3, sondern der ganzen bisher berathenen Verfassung hinweg, stellt das Princip der Vereinbarung als alleinberechtigt auf, und sucht jede Opposition durch massive Drohung im Voraus unmöglich zu machen. Die preußische Note entwickelt und empfiehlt den Stoff unseres neuen Staatsrechts mit der Gewandtheit und den insinuirenden Formen der Mettcrnich'schcn Diplomatie; das österreichische Aktenstück macht den Inhalt ächt Met- ternich'scher Politik in dem rauhen, ja dem rohen Tone seiner neuentstandenen Soldatenherrschaft geltend. Dort ist nur die Vesorgniß, auf irgend einer Seite Widerspruch gegen das Gagern'sche Programm zu erwecken, hier scheint man den Widerstand mit heftigem Drange provociren zu wollen, um ihn mit materieller Wucht, der einzigen, die man gegen das Bewußtsein des deutschen Volkes noch ein- zusetzen hat, ersticken zu können.
Wir beklagen dieses Verhältniß; wir können aber, weil wir es seit Monaten für unabwendbar gehalten haben, nicht umhin, uns über die Deutlichkeit seiner Offenbarung zu freuen. Das blödeste Auge muß jetzt die Folgen erkennen, welche der Eintritt Oesterreichs in den engeren Reichsverband für Deutschland haben müßte. Oesterreich erklärt, es betrachte die Form des Einheitsstaats unter allen Umständen als verderblich für Deutschland, es werde nie seine Einwilligung dazu geben. Man sollte denken, es handele sich um eine Centralisation der Lande zwischen Saar und Niemen, zwischen Ostsee und Alpen nach französischem Muster; es handelt sich aber um die in Frankfurt berathene Verfassung, deren Bestimmungen sämmtlich die Einheit des Ganzen und die Selbstständigkeit der Theile sorgfältig gegen einander abwägen, deren Paragraphen ohne Ausnahme auf einem Compromiß zwischen Particularisten und Unitariern beruhen, der jene Linke, welche jetzt für Oesterreich schwärmen will, unzählige Male den Vorwurf der Halbheit und particularistischen Mattherzigkeit gemacht hat. Diese Verfassung wird jetzt von Oesterreich als unmöglich, als der Tod der inneren Freiheit in den deutschen Landen, a!s unvereinbar mit den europäischen Verträgen, verworfen. Dies ist die Staatsform, von der die Note sagt, daß man in der Gründung eines einheitlichen Centralstaats den Keim unheilbarer Spaltungen erkennen müsse, den Anlaß zur Zersplitterung , nicht zur Einigung Deutschlands.
Diese Form also will Oesterreich nicht. Was aber will es? Die Note schweigt darüber: der kaiserlichen Regierung schwebt ein mächtiges, freies, gegliedertes, einiges Deutschland vor — das ist Alles, was man erfährt, — die Mittel zu diesen Zwecken bleiben unerwähnt. Leider sind sie nun doch anderwärts an das Tageslicht gekommen; leider hat das deutsche Volk erfahren, welches die materiellen Vorschläge waren, deren Verwerfung durch die preußische Regierung von der Note beklagt wird. Man hat erfahren, was der stufenweise Gang bedeutet, den die Note mit geheimnißvollcn Andeutungen in lockende Aussicht stellt. Deutschland in sechs Kreise getheilt, an der Spitze jedes Kreises einer der jetzigen Könige, dieser im Besitze des ganzen Militärwesens und der hoher» Ci- vilverwaltung in allen Landendes Kreises, die Kammern in den nicht königlichen Landen zu Provinzialstäuden herabgesetzt, und endlich die sechs Könige unter Oesterreichs Vorsitz als Direktorium an der Spitze Deutschlands — dies würde die erste Stufe auf dem Wege sein, der nach Ansicht der Note „die mit Sehnsucht herbeigewunschte und mit Eifersucht bewachte Entwickelung ter Freiheit" ermöglichen und vollende» soll.
Deutschland würde sich ein Zeugniß der Selbstverachtung ausstellen, wenn es über Vortheile und Nachtheile dieses Plans einen Augenblick im Zweifel wäre. Wenn Gagerns Widersacher klagen, daß nach seinem Plane ganz Deutschland in Preußen aufginge, nun, hier würde freilich nur Meklenburg in Preußen, und Hessen in Hannover, Thüringen in Sachfen, Baden in Würtemberg, Darmstadt etwa in Baiern aufgehen ; man hätte die Selbstständigkeit verloren, und statt der Einheit sogar eine Sechsheit gewonnen, und wenn früher Oesterreich mit 12