Einzelbild herunterladen
 

19

mung der Verfassung beklagenswerth, aber verzeihlich fin­den. Ohne Zweifel wird die hohe Versammlung die Be­denken dieser Kammern ehren, und, wie sie es bereits in erster Lesung gethan, auch in zweiter Lesung gewissenhaft berücksichtigen. Wenn aber diese Kammern sich in thörich­ter Verblendung so weit vergessen können, an der Sou­veränetat der hohen Versammlung und damit an der Re­volution zu rütteln, welche auch sie geboren hat, so wird die hohe Versammlung diesem verbrecherischen Beginnen ohne Zweifel die Würde der beleidigten Nation entgegen­zustellen wissen.

Und den andern Widerstand, welcher nicht blos an sich, sondern auch in seinen Motiven verwerflich ist, den Widerstand des dynastischen und büreaukratischen Sonder­thums, wie er in diesen Tagen so grell hervorzutreten wagte, wird das erwartet das deutsche Volk die verfassunggebende deutsche Reichsversammlung nicht minder kräftig in sein Nichts zurückweisen.

Als im Frühlinge des verwichenen Jahres Kabinette und Regierungen ihre Macht aufs Neue zu Lehen empfin­gen von dem Volke, welches in seinem Parlamente das Ende seiner Leiden gefunden sah, da wagte Keiner Wider­stand zu leisten. Als darauf später das deutsche Parla­ment mit eigner Aufopferung den Bestand der Staaten und der Throne rettete, da wagte Keiner Widerstand zu leisten. Aber jetzt, wo der Frühling zwar wiederkehrt, aber der Volksgeist ermattet und erdrückt scheint, jetzt scheuen die undankbaren Dämonen der Selbstsucht nicht, Verfassung und Parlament in Frage zu stellen.

Drei königliche Negierungen haben es unternommen, das Recht der konstituirenden Versammlung, sowie die Geltung der Verfassung und der Grundrechte, zu verneinen. Sie würden es vielleicht nicht gewagt haben, wenn sie nicht geglaubt hätten, an den beiden großen Mächten Deutschlands, welche noch im Besitze äußerer Gewalt sind, eine Stütze zu gewinnen. Zwar hat die Regierung Preu­ßens die Einführung der einheitlichen Bundesverfassung durch den eingeschlagenen Weg der Verständigung erleich­tern zu wollen erklärt. Aber während diese Verständi- dung von den Feinden der deutschen Einheit nur als Hülle der verlangten Vereinbarung betrachtet werden könnte, ist ihnen geradezu die Hand gereicht durch jene neueste Erklärung Oesterreichs, welche der hohen Ver­sammlung die Berechtigung und ihrer ganzen Arbeit den Anspruch auf Verwirklichung abspricht. Mit Offenheit haben die jetzigen Gewaltherrscher Oesterreichs jede Hülle abgeworfen, und der deutschen Reichsversammlung die Nichtanerkennung ihrer konstituirenden Machtbefugniß, die Verwerfung der entworfenen Verfassung, die Verwerfung der eingeschlagenen Politik erklärt. Offen und gerade hat

Oesterreich den Vertretern Deutschlands den Fehdehand­schuh hingeworfen; es kommt jetzt darauf an, ihn, wenn es sein muß, offen und gerade aufzunehmen.

In diesem Kampfe gegen Sonderthum und Reaktion, wie er auch enden sollte, wird die hohe Nationalversamm­lung , wenn sie ihn führt, wie ihn die Ehre der Nation erfordert, von den Sympathien des Volkes gestützt und getragen sein. Ein Zeugniß dieses Gefühls wollte der Bürgerverein zu Cassel der hohen Versammlung vorlegen, indem er an dieselbe wiederholt und dringend die ehr­furchtsvolle Bitte richtet:

in unbeirrter Aufrechthaltung ihrer konstituirenden Machtbefugniß allen Angriffen gegenüber, mögen diese von Regierungen oder Kammern, mit dem Ansprüche der Ver­einbarung oder unter dem Deckmantel der Verständigung auftreten, treulichst zu beharren.

Cassel, am 13. Februar 1849.

Zur Statistik des nationalen Vereines.

Am 8. d. M. ging beim Vororte Seitens des Bürger­vereines zu Bremen die Erklärung ein, daß die von ersterem am 19. v. M. an die Nationalversammlung in der Oberhauptsfrage gerichtete Adresse bei gedachtem Ver­eineeinen so entschiedenen Widerspruch gefunden habe, daß der Antrag, sich vom nationalen Vereine loszusagen, allgemeine Zustimmung fand". Mit dieser Austrittsan­zeige wird die Bemerkung verbunden, daß sich jener Ver­eindem Märzvereine in Frankfurt angeschloffen habe." Es ist allen Vereinen bekannt, daß die vorerwähnte Adresse Seitens des Vororts nicht selbstständig, sondern zufolge des demselben von den verbündeten Vereinen in seltener, überwiegendster, Uebereinstimmung ertheilten Auftrages, er­lassen worden ist. Während dem Vororte nur durch sehr vereinzelte Stimmen weniger Vereine eine abweichende Ansicht mitgetheilt worden war, hatte der Bürgerverein zu Bremen gar keine Antwort über diese Sache gegeben. Wenn dieser Verein gleichwohl jene Adresse als Grund seines Austrittes bezeichnet, so muß das um so mehr überraschen, als derselbe bereits bei seinem Eintritt in diesen, fast ausschließlich oder doch ganz vorwiegend aus demokratisch-monarchischen Vereinen gebildeten Verband voraussehen konnte, daß er sich leicht mitunter in der Minorität befinden würde, als gerade mehrere jener Vereine, welche mit dem Bürgerverein zu Bremen sich gegen die Aufnahme des demokratisch-monarchischen Prin-