Blatter
des MOtLoRâlLK VereiNes für Deutschland,
veröffentlicht
durch den Vorort dieses Vereines.
Nr. 5 u. «
Cassel, den 19. Februar.
1M9.
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Rundschreiben des Vorortes an sämmtliche verbundenen Vereine.
Veranlaßt durch die täglich unverkennbarer von mehreren Seiten her hervortretende Absicht, „die constituirende Nationalversammlung zu Frankfurt auf den Standpunkt einer nur vereinbarenden Versammlung herunter zu drücken, vielleicht gar sie der Mühe zu entheben, eine neue Reichs- verfassung zu schaffen", spricht sich der politische Verein zu Hanau — mittelst Schreibens vom 8. d. M. *) — dahin aus, wie er es als eine Pflicht aller dem nationalen Vereine angehörenden Vereine betrachte, in offener und klarer Sprache die Nationalversammlung aufzufordern, „sich um das von ihr selbst so oft ausgesprochene Princip der Volkssouveränetät mit Aufgebung aller Parteizwecke eng zu schaaren, und allein aus sich selbst das große Werk der Neugestaltung Deutschlands als Bundesstaat zn gründen und zu vollenden" — —.
Von ähnlichem Gesichtspunkte ausgehend, sowie im Hinblick auf die österreichische Note vom 4. d. M. und auf unser Rnndschreiben vom 8. d. M. (s. vorige Nr. d. Bl.) hat der hiesige Bürgerverein am 13. d. M. die nachstehende Adresse an den verfassungsgebenden Reichstag gerichtet und uns solche zur Verbreitung an alle verbündeten Vereine mitgetheilt.
An diese sämmtlich richten wir daher, den Anträgen jener beiden Vereine entsprechend, die dringende Auffor
*) Eingegangcn erst am 11. d. M. mit der Abendpost, — leider zu spät für das am 12. d. M. ausgegebene Blatt.
A. d. R.
derung, sich in diesen entscheidenden Stunden baldmöglichst mit kraftvollem Zurufe in gleichem Sinne an die hohe Nationalversammlung zu wenden, womit wir die Bitte verbinden, uns die gefaßten Beschlüsse gleichzeitig mitzu- theilen.
So eben empfangen wir noch:
1) Ein Schreiben des Centralausschuffes der deutschen Vereine am Mittelrhein, zu Gießen, datirt vom 8. d. M., mittelst dessen uns eine — vor dem Bekanntwerden der österreichischen Note — an die Nationalversammlung zu Frankfurt gerichtete Adresse des vaterländischen Vereines zu Gießen übersankt wird, deren wesentlichen Inhalt die folgenden Schlußsätze derselben ergeben: „Die hohe Nationalversammlung möge ihr Werk unbeirrt rasch zu Ende führen, und insbesondere beschließen: 1) daß die österreichischen Abgeordneten an der Abstimmung über Fragen der Verfassung nicht mehr Antheil nehmen; 2) daß weder durch die k. preußische Note, noch durch etwa darauf folgende ähnliche Schritte der Cabinette, das Recht der Rationalverfammlnng zu Constituirung der Verfassung irgendwie beeinträchtigt werden könne."
2) Außerdem theilt uns der vaterländische Verein zu Braunschweig eine von ihm an die Nationalversammlung gerichtete Adresse mit, in welcher, unter Bezugnahme auf die preußische und auf die österreichische Note, „es unumwunden im Angesichte Deutschlands als unabweisliche Forderung ausgesprochen" wird: „daß den Abgeordneten aus Oesterreich eine Theilnahme an der Abstimmung in der Nationalversammlung zu Frankfurt bei der zweiten schließlichen Berathung der Reichsvcrfaffung nicht zugestau- den werden könne."
Indem wir uns vorbehalten müssen, auf die ausführ-