Blatter
des nationalen VereiNLs für Deutschland,
veröffentlicht
durch den Vorort dieses Vereines.
IVr. 1 u. S. Cassel, den 5. Februar. 1849.
• Diese Blätter erscheinen wöchentlich ein Mal, und werden Montag Abends einen halben Bogen stark, ausgegeben. Beilagen werden nach Bedürfniß beigefügt. Für das laufende Quartal werden die fehlenden Nummern für Januar durch Doppelnummern oder vcrmebrte Extra-Beilagen nachgeliesert. Der Abonnementspreis beträgt 7% Sgr. für daS Quartal, wofür alle Fürstl. Thurn und Tarischen Postämter und Buchhandlungen ohne Preiserhöhung Bestellungen annehmen. Anzeigen jeder Art werden die Petitzcile oder deren Raum mit 1 Sgr. berechnet.
Vorwort.
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Der, in Folge eines Aufrufs des hiesigen Bürgervereins im November v. I. dahier abgehaltene, Congreß von Abgeordneten politischer Vereine Deutschlands hat die Gründung des nationalen Vereins für Deutschland herbeigeführt, dessen Grundbestimmungen in folgenden Sätzen enthalten sind:
1) Das deutsche Volk und das Volk eines jeden einzelnen deutschen Landes hat das Recht der freien politischen Selbstbestimmung (Volkssouveränetät). Die Ausübung desselben in den Einzelstaaten wird durch das Wesen des deutschen Reiches als Bundesstaat beschränkt.
2) Die deutsche Reichsversammlung zu Frankfurt ist das gesetzliche Organ der Souveränetät des deutschen Volkes und ihre Beschlüsse sind maßgebend und bindend für ganz Deutschland.
3) Der allgemeine nationale Verein wird durch Unterstützung oder Kritik der Verhandlungen der deutschen Reichsversammlung dahin wirken, daß deren Beschlüsse in Uebereinstimmung mit den im Volke zum überwiegenden Bewußtsein gelangten Ansichten ausfallen.
4) Die Beschlüsse der deutschen Reichsversammlung wird der Vertin gegen alle ungesetzlichen, anarchischen wie reaktionären, Angriffe aufrecht zu erhalten suchen.
Mit dem Umfange, welchen der nationale Verein bereits -. dangt hat, ist das Bedürfniß anerkannt, ein besonderes Organ zu schaffen, durch welches die angeführten Prinzipien des Vereins nach allen Richtungen hin vertreten und zu allgemeinerer Anerkennung gebracht werden sollen, zugleich aber auch die Correspondenz des Vororts mit den einzelnen Vereinen, sowie die Bekanntmachung aller Erlebnisse und Bestrebungen derselben, am Geeignetsten vermittelt werden kann.
Dieses Organ ist in den „Blättern des nationalen Vereins für Deutschland", deren erste Nummer der, zum zeitigen Vorort bestellte, Ausschuß des hiesigen Bürgervereins hiermit der Oeffentlichkeit übergiebt, gegründet. Mochten alle verbundenen Vereine eifrig dazu beitragen, diesen Blättern Frische und Kraft zu verschaffen und zu erhalten, damit sie im Stande sein werden, weiter und weiter sich auszubreiten und die Bestrebungen des nationalen Vereins in dauernder Weise zu befördern.