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Der Neehtsfreund.

Cine Zeitschrift aus dem Gebiete der Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.

Dritter Jahrgang.

â los» Sonntag, den TZ. December. LA38.

Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.

LS-- Die uns von mehreren Seiten hei' zugesi­cherte Unterstützung berechtigt zu der Hoffnung dass die nützliche Tendenz unseres Blatts erkannt und die Theilnahme dafür von Seiten derer, welche für öffentliche Angelegenheiten sich interessiren, durch eine nachhaltige Lieferung von Beiträgen für unser Zeitblatt sich bewähren wird.

Diese Voraussetzung bestimmt uns, auch im näch­sten Jahr ein Unternehmen fortzusetzen, welchem wir im Bewusstsein der Förderung einer guten Sache nur ungern entsagen würden.

Wir bevorworten dabei wiederholt, dass unsere Zeitschrift sich nicht blos auf Rechtsgegenstände, welche nur den Juristen vom Fach interessiren, be­schränken soll. Sie wird alle Gegenstände des öffent­lichen Lebens , welche nicht zur blossen politischen Tagesgeschichte gehören, umfassen. Jede Landesange­legenheit mag darin öffentlich besprochen werden, aber auch die Erscheinungen nicht unberührt bleiben, welche zu einer näheren Kenntniss des Rechts- und Sittenzustandes auswärtiger Staaten führen können.

Was die Rechtspflege insbesondere betrifft , so Werden wir uns bemühen, die interessantesten Ent­scheidungen der Gerichtshöfe, insbesondere des höch­sten Gerichts, in regelmässiger Folge mitzatheilen, damit auf diesem Wege ein sichereres Recht befördert und durch eine grössere Oeflentlichkeit der Präjudi- eien des höchsten Gerichts eine grössere Gleichför­migkeit im Urtheilen erzielt werde. Alle unsere

Coll egen werden uns durch Mittheilung von interes­santen Urtheilssprüchen sowohl civilrechtlichen als strafrechtlichen höchlich verpflichten. \

Besonders wünschenswerth wird es uns sein, auch über Verwaltungsgegenstände geeigneteMitthei- Jungen zu erhalten, da die hierauf Bezug habenden Beiträge nur kärglich eingingen. Die Gemeindever­fassungen und manche unserer Staatsinstitute bieten hierzu reichen Stoff dar.

Die freimüthige Besprechung öffentlicher Män­gel und Gebrechen der Rechtspflege und Verwaltung wird nach wie vor in unserm Blatt ihre Stelle fin­den, da die verfassungsmässig verheissene Freiheit der Meinungsäusserung keine Hindernisse hierzu in den Weg legt, und es einer aufgeklärten und wohl­wollenden Regierung stets willkommen sein muss, sich durch die Presse über Bedürfnisse des Volks zu unterrichten, irrige Meinungen, welche jene ver­kündet , zu widerlegen, und gerechtem Tadel abzu­helfen.

Der Preis des Blattes, auf welches man bei al­len Postämtern abonnirt, ist wie bisher auf 21 gGr. füijdas Vierteljahr festgesetzt, Abonnenten für 6 Exem­plare erhalten ein Exemplar umsonst und kann dar­auf auf allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden.

Cassel, den 18 December 1838.

Die Dedaction»