Der Aeehtsfreund.
Girre Zeitschrift aus dem Gebiete
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Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von dm Obergenchls-AnwLlten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.
Dritter Jahrgang
M LOL. Mittwoch, den LS. December. L838.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des Zn- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.
l^A-- Die uns von mehreren Seiten her zugesi- •herte Unterstützung berechtigt zu der Hoffnung dass sie nützliche Tendenz unseres Blatts erkannt und lie Theilnahme dafür von Seiten derer, welche für öffentliche Angelegenheiten sich interessiren, durch eine nachhaltige Lieferung von Beiträgen für unser iZeitblatt sich bewähren wird.
Diese Voraussetzung bestimmt uns, auch im nächsten Jahr ein Unternehmen fortzusetzen, welchem wir im Bewusstsein der Förderung einer guten Sache nur ungern entsagen würden.
Wir bevor Worten dabei wiederholt, dass unsere Zeitschrift sich nicht blos auf Rechtsgegenstände, welche nur den Juristen vom Fach interessiren, beschränken soll. Sie wird alle Gegenstände des öffentlichen Lebens, welche nicht zur blossen politischen Tagesgeschichte gehören, umfassen. Jede Landesangelegenheit mag darin öffentlich besprochen werden, aber auch die Erscheinungen nicht unberührt bleiben, welche zu einer näheren Kenntniss des Rechts - und Sittenzustandes auswärtiger Staaten führen können.
Was die Rechtspflege insbesondere betrifft, so werden wir uns bemühen, die interessantesten Entscheidungen der Gerichtshöfe, insbesondere des höchsten Gerichts, in regelmässiger Folge mitzutheilen, damit auf diesem Wegejein sichereres Recht befördert und durch eine grössere Oeffentlichkeit der Präjudicien des höchsten Gerichts eine grössere Gleichförmigkeit im Urtheilen erzielt werde. Alle unsere
Coliegen werden uns durch Mittheilung von Interessanten Urtheilssprüchen sowohl civilrechtlichen als strafrechtlichen höchlich verpflichten.
Besonders wünschenswert würd es uns sein, auch über Verwaltungsgegenstände geeignete Mittheilungen zu erhalten, da die hierauf Bezug habenden Beiträge nur kärglich eingingen. Die Gemeindeverfassungen und manche unserer Staatsinstitute bieten hierzu reichen Stoff dar.
Die freimüthige Besprechung öffentlicher Mängel und Gebrechen der Rechtspflege und Verwaltung wird nach wie vor in unserm Blatt ihre Stelle finden, da die verfassungsmässig verheissene Freiheit der Meinungsäusserung keine Hindernisse hierzu in den Weg legt, und es einer aufgeklärten und wohlwollenden Regierung stets willkommen sein muss, sich durch die Presse über Bedürfnisse des Volks zu unterrichten, irrige Meinungen, welche jene verkündet, zu widerlegen, und gerechtem Tadel abzuhelfen.
Der Preis des Blattes, auf welches man bei allen Postämtern abonnirt, ist wie bisher auf 21 gGr. für das Vierteljahr festgesezt, Abonnenten für 6 Exemplare erhalten ein Exemplar umsonst und kann darauf auf allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden.
Cassel, den 18. December 1838.
Die Redaction,