Eine Zeitschrift aus dem Gebiete der Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.
Dritter Jahrgang.
^ SS. Mittwoch, den IS December. 18^8.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des Zn- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.
Inter Oeffentlichkeit mit besonderer Beziehung auf diese Zeitschrift.
Die Öffentlichkeit in ihren mannichfachen Bezie- ungen auf Gerichtsverhandlungen, landständische Dealten, Gemeinde-Verwaltung und andere Gegenstände, ,at Anfechter und Vertheidiger gefunden, deren Kämpfe den »orhandenen Stoff, wenn auch nichts zum Abschluß, doch hinlänglich genug verarbeiteten, um daraus entnehmen zu können, daß es gewisse Gegenstände des menschlichen Interesses gibt, deren Forderung ohne Zweifel der Mittheilung, ver Besprechung in einem ausgedehnteren Kreise bedarf, als eine Familie, eine Korporazion, ein Kolleg, oder irgend eine der Koalizionen ist, welche sich'im geselligen Leben bilden. — Daß nun gerade dasjenige, was sich auf Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft — den Gegenstand die« scr Zeitschrift — bezieht, ganz besonders dazu geeignet ist, Gemeingut zu werden, darf als anerkannt selbst bei denjenigen vorausgesetzt werden, welche die Presse mit jener ängstlichen Scheu betrachten, wie etwa ein Kranker das Instrument des Operateurs.
Nirgends aber ist wohl mehr Veranlassung zu Besprechung der wichtigsten menschlichen Interessen -gegeben, als gerade bei uns in Kurhessen. Wir bedürfen wohl kaum einer Hinweisung auf unsere neue Verfassung und die Menge von Gesetzen, welche theils in deren Folge, -theils außerdem beinahe unsere sämmtlichen Verhältnisse umbildeten, oder doch die durchs Leben hervorgerufene Umbildung erkannten, und ihr das Siegel legislatorischer Anerkennung aufdrückten. Die Gemeinde - Ordnung , das Rekrutirungsgesetz, das Staats
dienstgesetz, die neuen Prozeßgesetze — sie sind alle bereits ins Leben getreten; sie haben Altes zernichtet, Neues geschaffen.
Wenn wir nun annehmen, daß Alles dies mittels solcher Personen geschieht, welche, jeder in seiner Sphäre, geeignet sind, die Folgen solcher Umänderungen zu erkennen, und darüber, sowie über die dabei gemachten Erfahrungen, wenigstens doch ein praktisch es Urtheil zu fällen, so müp sm wir eine Masse von Stoff als vorhanden voraussetzen, welche sich dazu eignet, in einem Blatte besprochen zu werden, kessen Tendenz so recht eigentlich darauf berechnet ist, seine Spalten nicht sowohl ausschließlich den abstrakten Sätzen des Rechts zu öffnen, als vielmehr, ein Organ abzugeben: für geläuterte Prüfungen, Ansichten und Mittheilungen aus dem Gebiete der Verwaltung im weitesten Sinne des Worts. — Haben nicht gerade diese Masse von Stoff, und der Wunsch, ein Zerfließen desselben zu verhüten, und eine Zusammenfassung desselben zu befördern, sowie der bisherige gänzliche Mangel eines geeigneten Mittels, die Idee zur Gründung dieses Blattes gegeben? Selbst ohne die ausdrückliche Erklärung der Redakzion würde dies anzunehmen seyn, zumal Blätter dieser Art einer pekuniären Spekula- zion wohl nie ihr Entstehen verdanken werden.
Deshalb muß es befremden, wenn wir die Befürchtung äußern hören, daß das Blatt wegen Mangels von . Mittheilungen Ende dieses Jahres eingehen dürfte.
Wir glauben, die Ursache dieser Erscheinung erkannt zu haben, wollen sie freimüthig aussprechen, und hoffen, dadurch vielleicht zur Fortsetzung einer Zeitschrift Einiges