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Eine Zeitschrift aus dem Gebiete d er
Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.
Dritter Jahrgang
«M 8«.
Sonntag, den r. Oetober.
18^8.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des Zn- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 2t gGr.
Eine Vertheidigungsschrift.
(Fortsetzung.)
Wie wenig es irgend nur von der Frau hat wahrscheinlich gemacht werden können, daß die ehelichen Zwistigkeiten schon vor der schrecklichen Catastrophe ihres Kindes begonnen hätten, so offen gesteht der Angeschuldigte, daß er nach dem Tode des Kindes seine Frau nicht mehr so lieb gehabt, und von ihr entfremdet, nun mehr als sonst sie als ein faules, jähzorniges, übelgeartetes Weib erkannt habe. Sie sei nunmehr müßig gegangen, habe den Haushalt und seine Sachen nicht in Ordnung gehalten, und ihm mancherlei Grund zur Unzufriedenheit gegeben. — Die Frau hierüber später vernommen, stellt alles das, wie sich denken läßt, in Abrede, — gibt aber bei dieser Gelegenheit eine so unzarte Antwort, daß das in's Auge gefaßt zu werden verdient. Sie habe sagt sie — deposit ad art: 125 p. 389. U' A. »die Sachen »ihres Mannes, in so weit sie sie angegangen, in Ordnung »gehalten. — Die Militärsachen gingen ihr übrigens nichts »an, und habe sie sich darum nichts zu bekümmern« und »deposit ad art: 122. p. 388. eock«. sie wisse nicht, in wie- »fern sie ihr Mann in Haushaltssachen zurecht weisen sollte, »da derselbe nichts davon verstehe. Es spricht sich hier ein »schnippischer, häßlicher Geist aus. Doch nun wieder zur Hauptsache. So natürlich es war, daß der Angeschuldigten Gelegenheit gegeben werden mußte, das vor Gericht auszusagen, was sie so Wichtiges der Freundin vertrauet hatte, so wenig scheint es gerathen, daß der Civil - Untersuchungs-
Richter die ganze Erzählung dieser Freundin in einzelnen Vorhalten der Angeschuldigten zum Eigenthum übergab, so daß diese sich einer selbstständigen, jener Mittheilung die Wage haltenden Eröffnung überhebend, nichts zu thun nöthig hatte, als die umständliche Erzählung mit einem todten »Ja, Allerdings, Ganz richtig re.« zu ihrem Eigenthumezumachen. — Man muß hierbei bedenken, daß es die Art aller beweglicheren Naturen, und namentlich darum der Weiber ist, Einzelnheiten, die sie durch fremde Mittheilung in Erfahrung (stückweise) bringen, gestaltend in lebendigen Zusammenhang zu bringen. Es geschieht dies fast unwillkührlich, mehr aus einer Unbestimmtheit und Laschheit des Auffassungsvermögens, aus angeborner Neigung, eine Geschichte im Kopfe zu haben, eine Erzählung zu liefern, und so wird man das, was manchem geistreichen Manne am Dichten fehlt, bei dem unpoetischsten Weibe oft finden. Man nennt es oft nur weibliche Schlauheit, was der Psycholog ein, dem Weibe sehr eigenes Combinationsvermögen zu nennen gezwungen ist. — Auch ist dies Vermögen nur darin unedler als sonst irgend eine Geistesanlage, weil es sich vorzugsweise an Verfallen- Heiten des tagtäglichen Lebens ausbildet. Mit dieser Erwägung, deren trockenen Ton ich zu verzeihen bitte, habe ich nur darauf aufmerksam machen wollen, daß es nicht wohlgethan war, die Erzählung der Ehefrau M. der Angeschuldigten so preis zu geben, weil man nun nie meho erfahren wird, was die befangene Einbildungskraft der Ehefrau M. der nackten Wahrheit zugethan hat.
Will, und muß man notgedrungen hiervon nun ein