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Der Reehtsfreunfr.

Eine Zeitschrift ans dem Gebiete

der

Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.

Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.

Dritter Jahrgang.

â 71

Mittwoch, den L. September.

1838.

Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.

Kriminalfall.

(Fortsetzung.)

Fällt auch auf die Hauptgravatorialzeugen Ullrich, Burg­hard und Bläsing kein dringender Verdacht an der Theil­nahme der Zerstörung des L.schen Eigenthums, auf erstem nicht, weil er gemeinschaftlich mit dem Knecht Persch mit der Lei- tung des verwundeten Weiß beschäftigt war, auf die beiden letzten nicht, weil solche zu Anfang der Verwüstungen sich nicht im L.schen Hause befanden; so sind doch auch diese Per­sonen nach der Ansicht des Vertheidigers in hohem Grad verdächtig, die Wahrheit nicht treu, nicht vollständig, nicht in ihrem ganzen Zusammenhang erzählt zu haben. Sie ver­schwiegen Thatsachen, die sie nothwendig wissen mußten, dennoch aber nicht erwähnten, um idie eigne Schuld zu bergen, oder die ihrer Mitgenossen nicht zu vergrößern.

So sei es undenkbar, daß diese unmittelbar nach der Verwundung des Weiß herzugetretenen Zeugen, von welchen Ullrich nach des ebengenannten Weiß Aussage diesem zur Zeit der Verwundung zunächst stand, nicht bemerkt haben sollten, was andere Personen Ickler, Brinkmann, Enyrim und die Schwester des Angeklagten so genau erkannten, daß die Fasanenhöfer Knechte auf den Hof versammelt wa­ren, sich nach der Hausthür drängten, auf diese einen An­griff machten und von welchen nach dem Zeugniß des Bruders des Angeklagten Schreiber sogar durch das Fenster einzudringen suchte.

Die Wahrnehmung aller auf die Exzesse außerhalb des L.schen Hauses sich beziehenden Thatsachen habe aber auch unter Umständen statt gefunden, welche dieselbe höchst unsicher machten. Alle darüber befragten Personen bekunden, daß die Nacht des Ereignisses dunkel war, und nicht alles erken­nen ließ.

In der Vertheidigung ist ausgeführt, daß diefes aus der schon oben erwähnten Aussage Cnyrims, aus dem Zeug­niß der damals anwesenden Dorothea Friedrich, und der Vernehmung der zur herbeigerufenen Wache gehörigen Gar­disten Klaus und Funke hervorgehe, welche letzteren insbeson­dere durch ihre hierauf speciell gerichtete Aussage die große Dunkelheit der Nacht zur Zeit .der Verwundung außer Zweifel setzen.

Aber auch abgesehen von der nächtlichen Finsterniß nzâre der von den Fasanenhöfer Knechten reichlich genossene Brannt­wein nicht geeignet gewesen, deren Sinne zu schärfen.

Waren diese auch bei ihrer Ankunft im L. Wirthshaus noch nüchtern, was die Aussage des Ge. Stunz bezweifeln lasse, so tranken sie doch nach der Versicherung eines im Saal befindlichen Musikers dort den Schnaps bouteillenweise; die Wache fand die, den verwundeten Weiß begleitenden Knechte Ullrich und Persch nach der Aussage des Gardisten Schmidt am Ausgang des L.schen Gartens im trunkenem Zu­stand. Persch leugne seine Betrunkenheit selbst nicht,welche noch mehrere Stunden bis zum Morgen fortdauerte, wo ihn der Inquirent in einem solchen Zustande am holländischen Thor gefunden habe. Müller entschuldige die vielen Unwahrheiten,