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Eine Zeitschrift aus Dem GeDLete

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Verfassung/ Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.

Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.

Dritter Jahrgang

^M GS. Mittwoch, den 29* August. 183&

Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift sann bei allen Postämtern des In- und Auslandes dbonnirt werden.

Ler Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.

Holznoth und Holzversorgung.

(Schluß)

Am füglichsten wird dieses dadurch geschehen können, baß in den Gegenden wo Waldungen gänzlich fehlen, die Beschaffenheit des Bodens jedoch das Aufsinden von Kohlen erwarten läßt, die Staatsregierung zu solchen Unternehmun­gen ermuntert und den Werken, welche unter ungünstigen Naturverhältuissen mit gesteigerten Betriebskosten und gerin­ger Ausbeute bauen, gleichwohl für ganze Gegenden durch die vermehrte Gelegenheit zum Erwerb und die Minderung der Holznoth eine große Wohlthat sind, jede thunliche Un- terstützung gewährt *)

) Eine solche Unterstützung würde nicht blos durch Ueberlassung des früher ganz sorstfrei abgegebenen Grubenholzes zu billigen Preisen, sondern auch vorzugsweise durch eine bessere und minder drückende Jehnteinrichtung gewährt werden. Der Bergzehnten wird im Wi­derspruch mit dem gerechten Grundsatz einer gleichmäßigen Besteue­rung nicht vom Reinertrag, sondern vom Rohertrag genom­men d. h. es wird der zehnte Theil der gewonnenen Kohlen abge­geben, wovon dann, da die Kohlenwerke vermöge ihrer natürlichen Verhältnisse nur mit einem höchst verschiedenen Erfolg betrieben wer­den können, die Folge ist, daß die Bergwerke ganz verschieden und diejenigen, welche bei geringer Mächtigkeit die bedeutendsten Be­triebskosten verwenden müssen, daher mit dem geringsten Gewinn arbei. ten, am allerhärtesten besteuert werden. Es konnte daher gut Ermunterung solcher nützlichen Unternehmungen nichts zweckmäßi­geres geschehen als die Beschränkung der Zehnterhebung auf den Reinertrag.

Kann auf diese Art nicht geholfen werden, so würde die Anlegung von Holzmagazinen in holzarmen Gegenden gewiß der übergroßen Theuerung steuern.

Ein Hauptaugenmerk müßte auch auf Verhütung der Holzverschwendung von Brennmaterial durch Einführung zweckmäßiger Befeuerungsanstalten gerichtet werden. Es kann in dieser Hinsicht in unserem Land noch sehr vieles geschehen. Weder Schornsteine noch Oefen sind so beschaf­fen, daß sie jenem Uebel hinlänglich begegnen. Eine An. Weisung der ausführenden Baubeamten hierüber bei der Ein­richtung neuer Gebäude streng zu halten, geeignete Beleh­rung über die zweckmäßigste Einrichtung der Befeuerungs­Anstalten der Branntweinbrennereien, Zuckerfabriken und anderer größerer hier einschlagender Gewerbsanlagen, welche eine bedeutende Menge Holz verzehren, würden sicher sehr nützlich wirken und zur Ersparung sehr bedeutender Sum­men führen.

Ueberall aber müßte durch Abgabe des Holzes und durch Anlegung von Magazinen an gelegenen Orten dafür mög­lichst gesorgt werden, daß nirgends ein Lokal-Mangel ent­stände, weil, wo dieser eintritt, die nächsten Waldungen wohl nirgends vor Freveln sicher sind und es unter allen Umstän­den weit besser ist, wenn die Holzversorgung in regelmäßi­ger Weise unter Mitwirkung der Staatsbehörden geschieht, als daß der Mangel durch die verwüstende Hand der Holz- frevler beseitigt wird.

Werden solche Maßregeln getroffen, so läßt sich kaum erwarten, daß bei fortdauernder sorgfältiger Pflege der Forst-