Eine Zeitschrift aus Dem GeDLete
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Verfassung/ Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.
Dritter Jahrgang
^M GS. Mittwoch, den 29* August. 183&
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift sann bei allen Postämtern des In- und Auslandes dbonnirt werden.
Ler Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.
Holznoth und Holzversorgung.
(Schluß)
Am füglichsten wird dieses dadurch geschehen können, baß in den Gegenden wo Waldungen gänzlich fehlen, die Beschaffenheit des Bodens jedoch das Aufsinden von Kohlen erwarten läßt, die Staatsregierung zu solchen Unternehmungen ermuntert und den Werken, welche unter ungünstigen Naturverhältuissen mit gesteigerten Betriebskosten und geringer Ausbeute bauen, gleichwohl für ganze Gegenden durch die vermehrte Gelegenheit zum Erwerb und die Minderung der Holznoth eine große Wohlthat sind, jede thunliche Un- terstützung gewährt *)
•) Eine solche Unterstützung würde nicht blos durch Ueberlassung des früher ganz sorstfrei abgegebenen Grubenholzes zu billigen Preisen, sondern auch vorzugsweise durch eine bessere und minder drückende Jehnteinrichtung gewährt werden. Der Bergzehnten wird im Widerspruch mit dem gerechten Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung nicht vom Reinertrag, sondern vom Rohertrag genommen d. h. es wird der zehnte Theil der gewonnenen Kohlen abgegeben, wovon dann, da die Kohlenwerke vermöge ihrer natürlichen Verhältnisse nur mit einem höchst verschiedenen Erfolg betrieben werden können, die Folge ist, daß die Bergwerke ganz verschieden und diejenigen, welche bei geringer Mächtigkeit die bedeutendsten Betriebskosten verwenden müssen, daher mit dem geringsten Gewinn arbei. ten, am allerhärtesten besteuert werden. Es konnte daher gut Ermunterung solcher nützlichen Unternehmungen nichts zweckmäßigeres geschehen als die Beschränkung der Zehnterhebung auf den Reinertrag.
Kann auf diese Art nicht geholfen werden, so würde die Anlegung von Holzmagazinen in holzarmen Gegenden gewiß der übergroßen Theuerung steuern.
Ein Hauptaugenmerk müßte auch auf Verhütung der Holzverschwendung von Brennmaterial durch Einführung zweckmäßiger Befeuerungsanstalten gerichtet werden. Es kann in dieser Hinsicht in unserem Land noch sehr vieles geschehen. Weder Schornsteine noch Oefen sind so beschaffen, daß sie jenem Uebel hinlänglich begegnen. Eine An. Weisung der ausführenden Baubeamten hierüber bei der Einrichtung neuer Gebäude streng zu halten, geeignete Belehrung über die zweckmäßigste Einrichtung der BefeuerungsAnstalten der Branntweinbrennereien, Zuckerfabriken und anderer größerer hier einschlagender Gewerbsanlagen, welche eine bedeutende Menge Holz verzehren, würden sicher sehr nützlich wirken und zur Ersparung sehr bedeutender Summen führen.
Ueberall aber müßte durch Abgabe des Holzes und durch Anlegung von Magazinen an gelegenen Orten dafür möglichst gesorgt werden, daß nirgends ein Lokal-Mangel entstände, weil, wo dieser eintritt, die nächsten Waldungen wohl nirgends vor Freveln sicher sind und es unter allen Umständen weit besser ist, wenn die Holzversorgung in regelmäßiger Weise unter Mitwirkung der Staatsbehörden geschieht, als daß der Mangel durch die verwüstende Hand der Holz- frevler beseitigt wird.
Werden solche Maßregeln getroffen, so läßt sich kaum erwarten, daß bei fortdauernder sorgfältiger Pflege der Forst-