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(feit 1672 wird schon von »Seputir tens als von etwas das nicht auffalle , geredet), so wissen wir auf den Grund der deshalb vorhandenen Acten auch nur zwei große Land­tage in Niederhessen seit 1635 anzugeben; den von 1656, wo einschließlich des Erbmarschalls drei Obervorsteher und zwei Univcrsitätsdeputirtcn, überhaupt 32 Mitglieder der ersten Curie und 36 Städte (darunter aber mehrere durch Noll- macht auf andere) den Landtagsabschied unterzeichnet haben; und dann den von 1666, wo, nach der Anzahl der Unter­schritten und Petschier überhaupt 78 Landstände gegenwär­tig gewesen sein mögen. Alle übrigen Land- (commum'ca- tions) täge, 'z. B. ber von 1658 wo an der (Kontribution ein Zusatz von 4OOO fl. geschehen, von 1663, wo 50 Rö­mermonate als Türken hü Ise, und 6 Schreckenberger zur Be­zahlung der Land es schulden verwilligt wurden, an­derer von 1666, 1667, 1672, (wo die monatliche Con- tribution auf 9000 fl. erhöht, und 2000 fl. wegen der Ritterpferde verwilligt wurde), von 1682, (wo die monat­liche (Kontribution um 9000 Thlr. vermehrt, und an Reichs­steuer 24,000 Thlr. versprochen wurde), von 1692, 1700, 1717, 1724, 1731, 1734, 1735, 1740, 1742, 1744, (wo die Stände zur Einlösung der Aemter Landeck und Frauensee 350,000 Thlr. verwilligten) von 1744, 1754, 1755 und 1762, sind ausweislich der unterzeichneten Land­lagsabschiede nur im Ausschuß, oder, wie es im Laufe des saec. XVIIL meistens heißt, »in der Enge, stromsweise« zusanunenberufen gewesen. Namentlich ist es ein gewaltiger Irrthum, wenn der Correspvndent von der hannoverschen Grenze den Landtag von 1764 als den letzten allgemeinen, oder richtiger gesagt, großen Landtag bezeichnet; auch dieser war, wie alle angegebenen, nur ein enger Convocationstag, obwohl darauf die bedeutende Bereinigung von sieben Schre- ckenbergern auf 36 Jahre und der Tranksteuer bis zum Ablauf des Jahres 1802, zu Bezahlung der Kriegsschulden, mit­hin einer, in der fürstlichen Resolution von 1655, für die Berufung sämmtlicher Stände vorbehaltenen Kriegssteuer erfolgte. Allerdings waren diese in Enge, stromsweise zu- sammenbcrufenen Landtage nicht überall gleichstark besucht.— Am Landtag von 1663 war der Erbmarschall, 11 von der Ritterschaft/ einschließlich der Obervorsteher, 2 von der Uni­versität, außerdem Deputirte von Kassel, Marburg, Eschwege, Homberg, Allendorf, Treisa, S. Goar, Frankenberg, Gre­benstein, Rotenburg und Hersfeld, für diese und die andern, am Strom gelegenen Städte anwesend. — Aehnlicher Art war die Convocation für den zweiten Landtag von 1666, 1682, 1692, 1700 und 1717. Dagegen scheinen im Jahr 1731 nur 2 Obervorsteher, 2 Universitätsdeputirte, 6 von der Ritterschaft, 2 von Kassel, 2 von Marburg, 1 für den Schwalm-, 1 für den Diemel- und 1 für den Lahnstrom dagewesen zu sein. 1734 und 1735 waren 12 Städte na­mentlich vertreten, in der ersten Curie 18 Stimmen anwe­send; 1742, bei der außerordentlichen Verwilligung von 355,000 Thlr. haben der Erbmarschall, 2 Obervorste- her, 1 v. Schenk mit dem Zusatz, »so viel an Landsitz ver­pfändet« 2 von der Universität, 10 von der Ritterschaft,

2 von Cassel, 2 von Marburg) 1 von Hersfeld, Homberg, Grebenstein, Lichtenau, Gudensberg, Eschwege, St. Goar, Hofgeismar, Wannfried und Frankenberg für sich und die übrigen unterzeichnet. An den späteren Landtage ist immer nur stromsweise,« oder »mit einigen von ihren übrigen Mitgliedern genugsam Bevollmächtigten« convocirt; den Abschied vom 10. Nov. 1774 aber haben, zum hinlänglichen Beweis, daß es kein allgemeiner, d. i. großer Landtag gewesen, folgende Personen unterzeichnet:

I) Friedrich Niedesel zu Eisenbach, Erbmarschall; 2) Adel­bert v. Rotzmann, Obervorsteherder adlichen Stifter; 3) Lud­wig von Boyneburg, Obervorsteher der adlichen Stifter, und in Vollmacht Herrn Christian Ludwig Graf zu Isen­burg, Landcommenthur der Balley Hessen; 4) Adam Friedrich von Cappellan, Obervorsteher, 5) Heinrich Otto Duysing, in Vollmacht der Universität Marburg; 6) Aemilius Ludwig Homberghk in Vollmacht der löblichen Universität Marburg; 7) -Christoph Friedrich von Pappen­heim, Deputirter der Ritterschaft des Diemelstroms; 8) Wilhelm Moritz v. Calenberg Deputirter von der Diemel. 9) Carl Ludwig August von Scholley, Dep. des Fulda­stroms; 10) Wilhelm Fr. v. Buttlar, Dep. des Fulda­stroms; 11) Johann Friedrich Trott, Dep. vom Schwalm­strom; 12) Wilhelm Friedrich von Berlepsch, Dep. vom Schwalmstrom; 13) Wilhelm Friedrich v. Keudel, Dep. des Werrastroms; 14) Friedrich Wilhelm Schenck zu Schweins­berg, Dep. vom Lahnstrom; 15) Dietrich Georg Ludwig Milchling von Schönstätt, Dep. vom Lahnstrom; ^16) Chri­stoph Ludwig Goeddäus, Bürgermeister zu Cassel, Namens dieser Stadt; 17) Johann Henrich Stich, Scab und Stadt-Sekretar von wegen der Stadt Cassel; 18) Henrich Anthon Riemenschneider P. T. Consul in Vollmacht der Stadt Marburg und übrigen Städte des Lahnstrom; 19) Johan Ludwig Wachs, in Vollmacht der Stadt Marburg und übrigen Städte des Lahnstroms; 20) Johann Georg Allmeroth, in Vollmacht der Stadt Hersfeld und übrigen Städte des Fuldastroms; 21) Johann Friedrich Werner, in Vollmacht der Stadt Eschwege und übrigen Städte des Werrastroms; 22) Joh. Jakob Rohde, in Vollmacht der Stadt Homberg und übrigen «schwalmstroms; 23) Henrich Wilh. Buch, Dr. qua deputatus der Stadt St. Goar, und N. Graffschafft Catzen Elnbogen; 24) Johann Jacob Sander, pro Consul in Vollmacht des Diemelstroms; 25) Joh. Philipp Reimann, in Vollmacht der Stadt Melsun­gen, und übrigen Städte des Fuldastroms; 26) Johann Michael Beermann, in Vollmacht der Stadt Wanfried und der übrigen Städte des Werrastroms; 27) Georg Luckhart, p. t. Consul der Stadt und Festung Ziegenheyn und in Vollmacht der übrigen Städte vom Schwalmstrom; 28) Johann Conrad Grimmel in Vollmacht der Stadt Wolff- Hagen und übrigen Städten des Diemelstroms; Salvo jure ordinis; 29) Johann Christoph Trost, in Vollmacht der Stadt Frankenberg und übrigen Städte des Lahnstrom; 30) Johann Philipp Gedecke, als condeputatus der Stadt St. Goar und Nieder-Grafschaft Catzenelnbogen. (Forts, f.)

Cassel, gedruckt bei der Wittwe Estienne,