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zu Gebote stand. Schon im Jahre 1834 erinnerte indeß die Regierung an das Erforderniß eines eigenen Gebäudes, und begehrte dazu einen Verlag von 37,000 Thlrn., welcher indeß von den Ständen damals noch abgclehnt wurde, wie ich nicht ohne Grund annehmen zu dürfen glaube, aus Be­sorgniß für den finanziellen Stand des Staats-Haushalts, für den Abschluß des Budgets, oder, weil man sich der Hoff­nung hingab, cs könne die einstweilige Einrichtung wenig­stens vorerst noch ferner versucht werden. Es sind aber in- mittelst bedeutende Nachtheile schon hervorgetreten. Es sind die angedeuteten Raum-Verlegenheiten von tief in das innerste Leben der Anstalt eingreifenden, störenden, ja zerstörenden Folgen sicher begleitet, wenn ihnen nicht mit allem Ernste und mit möglichster Beschleunigung begegnet wird. Von der Beschaffenheit und ganzen Bedeutung dieser Hindernisse kann man sich freilich nur durch unmittelbare Anschauung einen vollständigen Begriff machen. Ich habe mir diese ver­schafft und die Schilderung nur allzu wahr gefunden, welche unser verehrter Herr Präsident in einem an die Ständeversamm- lung erstatteten Berichte vom IS. Dczbr. v. I. von dem Zu­stande des alten sogenannten Gouvcrnementsgebäudes und von dessen Verhältnissen $u einer höheren Gewerbschule aus­führlich entworfen hat. Es ist mir lieb, hierauf verweisen zu können, ich meine, der Darstellung von Mängeln und Situationen dadurch enthoben zu seyn, welche sich hier ohne einiges Erröthen weder zeichnen noch betrachten lassen. Die Staatsregierung selbst hat diesen Zustand nicht verhehlt, viel­mehr deutlich genug gerügt. Ich bitte um die Erlaubniß, die desfallsige Eröffnung des k. Minist, des Innern vom 12. Dez. v. I. zur Kenntniß der jetzigen Stände bringen zu dürfen, (verlesen).

Der schon erwähnte damalige Herr Berichterstatter trug am 18. Dczbr. v. I. darauf an: der Staatsregierung zu dem beabsichtigten Zwecke 35,000 Thlr. zu bewilligen, und, insoweit diese Summe nicht anrcichen sollte, dieselbe zugleich zu ermächtigen, den Erlös des jetzt von der höheren Gewerb­schule benutzten vormaligen Gouvernements-Hauses dazu mit zu verwenden. In der landständischen Sitzung vom 23. Dczbr. v. I. wurde hierauf beschlossen, zur näheren Instruktion die­ser Sache die Staatsregierung um weitere Mittheilung, na­mentlich des Plans und Kosten-Anschlags, so wie darüber zu ersuchen, welcher Erlös aus dem Verkaufe des zu diesem Zweck dermalen benutzten Gebäudes zu erwarten stehe. Erst am 22. Februar d. I. wurde den Ständen folgender Be­schluß aus dem Minist, des Innern, vom nämlichen Taste er­öffnet. (Verlesen). Die Stände erblickten in der Verwei­gerung der zu ihrer eigenen Instruktion von ihnen gewünsch­

ten Vorlagen eine Verkennung des ihnen zustehenden Rechrs und der ihnen obliegenden Pflicht, über die Nothwendigkeit oder Angemessenheit eines von der Regierung zur Verwilli- gung bezeichneten Bedarfs eine Ansicht oder Ueberzeugung sich zu verschaffen, oder glaubten wenigstens ohne eine solche nähere Nachweisung oder Vervollständigung der Vorlagen über die proponirte Ausgabe sich nicht aussprechen zu können. Sie beschlossen daher in der Sitzung vom 27. Febr. d. I. ihr früheres Ersuchen zu wiederholen, was denn auch mit­telst Schreibens vom folgenden Tage geschehen ist.

In dieser sinistren Lage steht nun die ganze, wenn auch wichtige, doch an sich so einfache Sache mit einem hinein- gewachsenen Prinzip-Streite, wie mit einer scheinbar tödtlichen Wunde, an welcher das junge, hoffnungsvolle Leben der An­stalt nach und nach verbluten könnte, wenn nicht Regierung und Stände zu deren Ausbülfe sich vereinigen. Jenes scheint indeß wohl nur so sich zu verhalten, die letzte in keinem Fall so fern gerückt, daß nicht ohne Benachtheiligung eines so natürlichen als billigen Grundsatzes von den Ständen selbst versucht werden dürfte, großen, vielleicht unwiderbringlichen Schaden abzuwenden.

Einmal kann sich die Regierung der deutlichen Vorschrift der Verfassungsurkunde) vermöge deren sie die Nothwendigkeit oder Nützlichkeit von Ausgaben nachzuweisen hat, nicht ent­ziehen, und eben so wenig behaupten wollen, es sey die Noth­wendigkeit, nur an sich gedacht, oder im Allgemeinen, nicht auch die Größe des Bedarfs nachzuweisen. Nur über die Art und Form der zu gebenden Nachweisungen mag eine Meinungsverschiedenheit nach Umständen sich bilden können. Niemals aber sollte eine Regierung Mittel, welche ihr selbst zur Hand und geeignet sind, ihre Zwecke vollständig darzu­legen, von der allseitigen Angemessenheit ihrer Vorschläge de­nen, deren Mitwirkung sie dafür in Anspruch nimmt, Gewiß­heit oder eine deutliche Ansicht zu gewähren, diesen vorenthal- ten, selbst dann nicht, wenn sie dergleichen Vorlagen nicht schlechthin für nöthig halten würde. Verständigung über Zwecke und Mittel, rückhaltloser gegenseitiger Austausch von Erfahrungen, AnMten und Wünschen können das wahre Beste, die richtige Auswahl und Ausführung von Maaßregeln, welche auf dasselbe abzwecken, wohl fördern und verbürgen helfen. Und dazu scheint ja die Berathung mit Ständen bestimmt und geeignet, bestimmt insbesondere auch bei Gegen­ständen des Haushaltes und der Fürsorge für Anstalten wo­von hier die Rede ist. Bis dahin haben übrigens die Mini­sterien bei proponirtcr Bewilligung von Neubauten, sowohl von ähnlichem als von viel geringerem Belang, immer gern auf den Wunsch der Stände Zeichnungen, Nisse und detail-