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Der Ueehtsfrennd.

Eine Zeitschrift aus Hem Gebiete

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Verfassung , Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.

Redigirt und verlegt von den Qbergerichts-Anwälten Nebelthau, Rösing und Schwarzenberg.

Dritter Jahrgang

JVs 44 Sonntag, den 3» Juni. 1838.

Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.

Klagen über den Verfall der Weberei und des Garnhandels in Knrhefsen.

Der Leinenhandel war bekanntlich einst der blühendste Theil unseres Activhandels, welcher den Wohlstand des Lan­des mächtig förderte, und demselben beträchtliche Summen, die sich in die Millionen beliefen, aus dem Auslande zu­führte.

Jüngst haben sich indessen über den Verfall unserer Weberei unb des Garnhandels bittere Klagen erhoben.

Ein in dieser Beziehung im Anfänge dieses Jahrs bei drr Ständeversammlung überreichtes Gesuch der Garnhändler zu Kassel und der Weber in den Kreisen Kassel, Melsungen, und Witzenhausen, welches die Verwendung der Stände­versammlung gegen diesen hereinbrechenden Verfall in An­spruch nimmt und der Staatsregierung zur Berücksichtigung empfohlen wurde, enthält hierüber folgende bemerkenswerthe Andeutungen.

Den traurigen Beweis für diesen Verfall finden die Bittsteller in dem Eingehn inländischer Weberstühle, in dem Verluste früherer Absatzquellen, in dem Aufschwung, welchen der fragliche Gewerbszweig im Auslande nimmt, welches uns jetzt Leinen und Garn in bedeutenden Quantitäten zuführt.

Nach der Versicherung der Bittsteller sind in Hella, welches sonst 80 bis 90 Weber beschäftigte, fast alle Weber­stühle eingegangen. Ein gleich ungünstiges Verhältniß soll in Walburg, in Günsterode, in Hundelshausen und vielen

andern Dörfern der Umgegend von Großalmerode, ja in gan­zen Kreisen des Landes statt finden.

Die Gemeinden Eschenstruth und Fürstenhagen webten früher 1000 Schock grobes Leinen jährlich mehr, als jetzt. Aus der Umgegend von Eastel wurden sonst in die Rhein­gegend allein für 10,000 Thlr. Flachsleinen abgefetzt, wäh­rend jetzt dahin fast nichts verkauft wird.

Den Grund dieser betrübenden Erscheinung, welche sich seit etwa fünf Jahren in steigendem Maas kund gegeben haben soll, suchen die Bittsteller

I) in der nachlässigen und schlechten Bearbeitung des Garns,

2) in der Unzweckmäßigkeit mancher den Garn- und Leinen­handel betreffenden gesetzlichen Bestimmungen,

3) in dem Mangel einer durchgreifenden und wirksamen Aufsicht über diese Gewerbe.

Nur in wenigen Kreisen, dem von Hofgeismar, Melsun­gen und theilweise Homberg, wird das Garn noch erträg­lich gesponnen.

Im Allgemeinen aber wird das hessische Garn äußerst schlecht bearbeitet, der Flachs nicht gehörig gebrecht, ge. schwungen und gehechelt, das Garn selbst äußerst ungleich und unhaltbar gesponnen, und sogar beim Haspeln nicht die nöthige Vorsicht beobachtet, indem die Gebinde ost ganz verworren sind.

Hinsichtlich der Gesetzgebung wird es als ein Mißgriff bezeichnet, daß in den Verordnungen vom 29. Dezember 1829 und vom 27. Dezember 1834 ein bestimmtes Länge- maas festgesetzt ist.