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IX, Abgeordneter des reichsunmittelbaren Adels in der Provinz Hanau: noch unbekannt.
X Sechszehn Abgeordnete der Städte:
a) für Cassel 16) Oberbürgermeister Schomburg und 17) Obergerichtsanwalt Hartwig zu Cassel;
b) für Hanau 18) Oberbürgermeister Eberhard und 19) Partikulier Ziegler zu Hanau;
e) für Marburg 20) Regierungsrath Hast zu Marburg;
d) für Fulda 21) Oberbürgermeister Mackenrodt zu Fulda;
e) für Hersfeld nebst 6 andern Städten 22) Obergerichtsanwalt Nebelthau zu Cassel;
f) für Schmalkalden 23) Bürgermeister Wolf zu Schmalkalden ;
g) für Rinteln nebst vier andern Städten 24) Oekonom Gieseler zu Oldendorf;
h) für Hofgeismar nebst 10 andern Städten 25) Obergerichtsanwalt Schwarzenberg zu Cassel;
i) flut Melsungen 26) Amtsadvokat Hartert zu Melsungen;
k) für Homberg nebst 9 andern Städten 27) Bürgermeister Stephan zu Treyßa;
1) für Eschwege nebst 4 andern Städten 28) Kaufmann Mangold zu Witzenhausen;
m) fiir Frankenberg nebst 9 andern Städten 29) Bürgermeister Winneberg zu Wetter;
n) für Schlüchtern nebst 4 andern Städten 30) Stadtrentmeister Gelhaar zu Steinau;
o) für Gelnhausen nebst 3 andern Städten 31) Kreissekretar Schmidt zu Gelnhausen.
X. Sechszehn Abgeordnete der Landbezirke:
a) für den Diemelbezirk: Wahldistrikt Cassel 32) Bürgermeister Knobel zu Ehlen. ■— Wahldistrikt Hofgeismar 33) Oekonom Raabe zu Breuna.
b) für den Fuldabezirk : Wahldistrikt Hersfeld 34) Oekonom Most zu Kerspenhausen. — Wahldistrikt Spangenberg 34) Kreissekretar Manns zu Breidenbach an der Fulda.
c) für den Werrabezirk : Wahldistrikt Witzenhausen 36) Gutsbesitzer Pfeiffer zu Ermschwerd. — Wahldistrikt Eschwege Bürgermeister Heymel zu Fambach.
3) für den Schwalmbezirk: Wahldistrikt Homberg 38) Bürgermeister Metz zu Zennern. — Wahldistrikt Ziegenhain 39) Oekonom- Sporleder zu Jesberg.
e) für den Lahnbezirk : Wahldistrikt Marburg 40) Bürgermeister Jüngst zu Anzefahr. ■— Wahldistrikt Frankenberg 40) Oekonom Engel zu Ernsthausen.
f) für den Oberfuldabezirk: Wahldistrikt Fulda 42) Amts
advokat Wilhelm zu Neuhof. — Wahldistrikt Hünfeld 43) Oekonom Kaufholz zu Haselstein.
g) Mainbezirk : Wahldistrikt Hanau 44) Obergerichtsanwalt Manns zu Hanau. — Wahldistrikt Saalmünster 45) Bürgermeister Auffarth zu Weihersbach.
h) Weserbezirk: 46) Bürgermeister Wippermann zu Cassel und 47) Oekonom Bredemeier zu Escher.
Beiträge der Tageslitteratur zur Kenntniß des Rechtszustandes auswärtiger Staaten.
Frankreich.
Criminalprozeß in Rouen.
Kann die Aussage einer unmündigen Tochter gegen den Vater, wo dessen Leben auf dem Spiele steht, gehört werden und entscheidendes Gewicht haben? Möglich, daß diese Frage der Criminalprozedur nicht überall nach gleichen Grundsätzen erwogen und beantwortet wird. Hier soll sie nur in ihrem furchtbaren Vorkommen bei einer Verhandlung vor den Assi- sen zu Rouen betrachtet werden.
Zwei complicirte Raubmorde waren begangen worden; beide an ehrwürdigen Geistlichen und deren Hausgenossen. Am 17. October 1836 um sechs Uhr Morgens geht eine Frau aus der Gemeinde nach der. Kirche des Dorfs. Sie findet die Thüre offen und wartet eine Zeitlang bis der Pfarrer komme. Ungeduldig über sein Ausbleiben begibt fie sich in das an die Kirche stoßende Pfarrhaus. Sie tritt ein und klopft an die Küche. Niemand antwortet; es wird ihr unheimlich; sie fragt bei den Nachbarn, keiner hatte den Pfarrer noch gesehn.. Begleitet von mehreren Personen, worunter Vincent Godry der Glöckner, eilt sie nach dem Pfarrhaus zurück; die Thüren werden gesprengt; drei Leichen liegen hingestreckt auf dem Boden der Küche, überall hn Hause Zeichen des Raubs und der Zerstörung. Lhermina, der Pfarrer, ein Greis von 80 Jahren, Eeleste seine Magd 45 Jahr alt, Maria Cayeux, ihre Nichte, waren aufs gräßlichste ermordet worden, an Geld fehlen 2000 bis 3000 Franken, an werthvollen Gegenständen ein Kelch, ein Kreuz, einiges Silbergeschirr, Ketten und Ringe der Frauen, 1400 Franks in einem Wandschranks. waren den Nachsuchungen der Mörder entgangen; sie hatten nichts zurückgelassen, was auf eine Spur führen möchte; nur Vermuthungen waren möglich, sie beschränkten sich auf die Annahme, die Thäter könnten dem Kirchspiel nicht fremd seyn. Der Untersuchungsrichter machte sich ans Werk; beharrliche Forschung lenkte