-— 82--
bei der Hand gewesen und das Gedärme reponirt worden wäre. —
Am 25. Januar, alS dem Tage nach der verübten That, zeigt der Einwohner Heinrich Prinz aus Langenstein, beim Amt Kirchhain an, er habe Tags zuvor gegen 3 oder 4 Uhr Nachmittags in dem Garten des Joh. Dietrich stehend, den Jacob Ruhwedel von dem Feld her kommen gesehen. Derselbe habe nur ein blaues Kamllol an und etwas um den Leib gebunden gehabt, wobei er sich um so mehr etwas besonderes gedacht habe, als derselbe gar keinen Weg gehalten und Feld ein gekommen sei, wo bei dermaligem Wetter kein Mensch hergehe, und durch den Nudolph'schen Garten zurückgegangen sei.
Als er bei seiner Nachhausekunft die vorgefallene Beraubung der Judenfamilie in Erfahrung gebracht, sei er auf die Spur, wo er den Ruhwedel gesehen, gegangen rind habe daselbst ein Halstuch gefunden. Am folgenden Morgen habe er die Spur weiter verfolgt und bei einem Heckenbusch ein blutiges Hemd und eine Mütze gefunden. Wie er nun zum Ruhwedel gegangen, um solchen auszufra- gen, und ihm das Tuch gezeigt, habe derselbe gleich eingestanden, dem Juden bei Erxdorf beinahe 200 fl. abgenommen zu haben, auch hinzugefügt, daß Johannes Eberling dabei gewesen sei, und Catharine Kratz ihnen hierzu die Anleitung gegeben habe. Zum Beweise dieser Thatsache habe er vom Ruhwedel, unter dem Versprechen nichts zu verrathen, Geld angenommen, jedoch, um nicht in Verantwortung zu kommen, den Vorgang sogleich angezeigt.
Der Beamte in Kirchhain verfügt hierauf die Verhaftung des Ruhwedel und Eberling. Jener gesteht beim summarischen Verhör die Richtigkeit der Anzeige des Prinz und die That ein, wogegen Eberling Alles ableugnet.
Auf Verfügung der Regierung in Marburg werden beide an das dasige peinliche Gericht, um die Special- inqüisiition vorzunehmen, abgcliefert, wohin denn auch bald nachher die Catharina Kratz abgeführt wird.
Die Special-Untersuchung wird vom peinlichen Gericht in Marburg angefangen, nach dessen, in Folge der eingetretenen Veränderung der Gerichtsverfassung erfolgten, Auflösung aber von dem daselbst neu errichteten westfälischen peinlichen Gerichtè-Hof des Werra-Departements vollendet.
Leib Herz und dessen Ehefrau haben die erlittene Beraubung und den Betrag des beraubten Guts zu 250 Thlr. Niederhessischer Währung an baarem Gelde, und zu 6 fl. 48 Kr. an Waaren beschworen, jedoch sind bei den Jnquisi'-
ten überall nur 60 Thlr. 27 Alb. 9^ Hlr. vorgefunden worden.
Der Jnquisit Ruhwedel, gebürtig von Schmittlotheim, Groß-Herzoglich Hessischen Amts Voehl, 45 Jahre alt, seit sechs Jahren in Langenstein verheirathet, jedoch kinderlos» ohne Vermögen, sich von seiner Handarbeit mit Tagelohnen nährend, legt folgendes Bekenntniß ab:
»Die Coinquisitin Kratz sei Sonntags vor der Beraubung in seine Wohnung gekommen und habe ihn auf- gefordert, zu der bei ihr wohnenden Anna Gertrud Schmidt, mit welcher er vor seiner Verheirathung ein Kind erzeugt habe, zu kommen und sich mit derselben abzufinden. Als er nun am Abend des folgenden Tages, mit seinem Hauswirth Schäfer, der den Vergleich habe vermitteln wollen, dorthin gegangen und in der Stube über die Sache geredet worden, habe die Kratz ihn allein auf die Hausflur ge-1 rufen und zu ihm gesagt: wenn er schweigen könne, so könne man jetzo glücklich werden, er sein Mensch bezahlen, und doch noch etwas übrig behalten. — Der beim Morneweck wohnende Jude habe Geld, und sie wolle die Gelegenheit ausmachen, wie man ihm solches beim Abgang abnehmen könne. Dieser Antrag habe ihn erschreckt; endlich aber habe er gesagt: sie beide könnten es nicht allein. Die Kratz habe erwiedert: sie wolle sehen, daß sie noch jemanden dazu bekomme; worauf er versetzt: dann sei er es zufrieden. Sobald nun der Jude zur Kratz gezogen, sei dieselbe wieder zu ihm mit der Aeußerung gekommen, daß sie jetzt alles auszukundschasten vermöge. Auf seine Weigerung, allein mitzugehen, habe die Kratz den Coinquisiten Eberling vorgeschlagen, mit welchem er, weil dieser ein starker Kerl sei, zufrieden gewesen. Am folgenden Abend sei nun die Kratz zum dritten Male gekommen, — seine Frau habe den Eberling rufen müssen, welcher auf den ihm von der Kratz geschehenen Antrag sich sogleich dazu verstanden habe, mitzugehen und die Beraubung mitverüben zu helfen, worauf der Ort der Zusammenkunft, damit Keiner einen Todtschlag begehen solle, zugleich verabredet worden. Am Vorabend der Beraubung habe die Kratz ihn benachrichtigt, daß der Jude am folgenden Morgen abgehen werde, und an diesem Morgen selbst habe sie ihm den erfolgten Abgang des Juden angezeigt und seine Frau, welcher übrigens der Zweck der Bestellungen unbekannt gewesen sei, zum Eberling abgeschickt, um diesem zu sagen, daß er an den bestimmten Ort abgehen möge. Er sei nun Morgens zwischen 7 und 8 Uhr von Haus ab und nach dem sogenannten Steinhaus, etwa zwei Büchsenschüsse von Langenstein, gegangen, wohin dann