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Cine Zeitschrift aus dem Gebiete d er
Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Rösing, Scheffer und Schwarzenberg.
Dritter Jahrgang.
M Li Mittwoch, den L4. März. L838.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des Zn- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.
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Ein Criminalfall.
Leib Herz, ein, keinen Wohnort habender, sondern mit einer Familie von einem Orte zum andern herumziehender, inen kleinen Handel mit Spitzen, Schnüren und Bändern reibender Jude, begibt sich am 29. Dezember 1807 vom Kirch- mmer Jahrmarkt mit seiner Frau, seiner Tochter, seinem Sohne und einem Dienstmädchen nach Langenstein, einem in er Provinz Oberhessen unweit Kirchhain gelegenen Dorfe, oo er sich zuerst bei dem Einwohner Morneweck, und, nach- em er sich mit diesem entzweiet, in das Haus der Catharina Tratz und der Anna Gertrude Schmidt einmiethet.
Am 24. Januar 1808 reiset derselbe Morgens gegen i Uhr. mit gedachter seiner Familie, von Langenstein ab, lm über Allendorf und Momberg nach Treysa zu gehen ind daselbst Waaren einzukaufen.
Auf dem Wege zwischen Allendorf und Momberg .nehmen die Reisenden zwei Mannspersonen wahr, welche, nach- )em sie nicht auf ordentlichem Wege, sondern auf dem Felde m beiden Seiten, vor ihnen hergegangen, bei einem Baume testen bleiben, und daß einer dieser Leute ein großes Schlacht- messer in der Hand hat.
Von Furcht überfallen eilt die Judenfamilie nach dem inks der Straße liegenden Dorfe Erxdorf, wird aber von jenen beiden Leuten, eine halbe Stunde von diesem Dorfe, eingeholt; der Ehefrau wird der Bündel vom Rücken ab- geschnitten und sie erhält, da sie sich zur Wehre setzt, fünf Schnittwunden, größtentheils in die Hände. Als der Ehe
mann und die Tochter ihr zur Hülfe kommen, erhält jener zwei Stiche in die Brust und einen in den linken Arm, tiefe aber einen Stich in den Unterleib, worauf beide ohnmächtig zur Erde fallen.
Die Räuber entfliehen, nachdem der Bündel geöffnet und das darin befindliche Geld und einige Waaren herausgenommen worden, in den nahe gelegenen Wald.
Die Herz'sche Ehefrau und ihr Sohn gehen nach Err- dorf, um einige Juden herbeizuholen, welche sich dann auch, etwa nach Verlauf von 4 Stunden auf dem Tummelplatz einfinden und den Leib Herz in gedachtes Dorf führen, dessen Tochter aber dahin tragen.
Letztere, 17 Jahr alt, stirbt noch an demselben Tage, unter den Händen des, Abends spät angekommenen, Amtswundarzts, welcher sich vergeblich bemüht, die durch die Wunde herausgetretenen Eingeweide wieder beizubringen. Die Verwundungen des Vaters und der Mutter sind ohne nachtheilige Folgen geblieben.
Bei der auf Verfügung des Amtes Rauschenberg auf gesetzliche Weise vorgenommenen Section der Verstorbenen, findet sich in der linken Inguinal-Gegend, vier Qunfinger breit vom Nabel, eine Stichwunde von der Länge eines Zolls, wodurch die Gedärme sechs Ellen lang ausgetreten waren, und wurden diese bereits schwarz und brandig wahr- genommen. Die Obducenten sind der Meinung, daß, da die Wunde nicht in die Gedärme selbst eingedrungen, solche für absolut tödtlich nicht zu achten sei, vielmehr die Verwundete hätte gerettet werden können, wenn gleich Hülfe