Der Uechtsfreund.
Eine Zeitschrift aus dem Gebiete
der Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Rösing, Scheffer und Schwarzenberg.
Dritter Jahrgang
•M 12 Sonntag, den 11. Februar. 1838.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In- Und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.
Vorschlag zu einer Einrichtung von Salarien- Kassen und einer Gebühren-Ordnung für die Anwälte und Sachwalter.
(Fortsetzung.)
Zweite Abtheilung. Gebühren-Ordnung für dieAnw alte und Sachwalter.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.
§. 1.
Alle seitherigen Gesetze, Verordnungen und Ausschrei- den jeglicher Art, welche die Gebühren der Anwälte und Sachwalter (Procuratoren und Advokaten) betreffen, werden vom.....an hierdurch außer Kraft gesetzt.
Mit diesem Tage treten die nachfolgenden Vorschriften in ihre gesetzliche Wirksainkeit.
Motive zu der beantragten Gebühren - Ordnung für die Anwälte und Sachwalter.
Erster Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.
Zum §. 1.
Der Proceß, sowie er vor dem 1. November v. I. statt fand, gab dem Anwälte oder Prokurator im Gegensatze des Sachwalters eine Wirksamkeit, welche diejenige des Sachwalters überflügelte. Die Menge mechanischer Arbeiten, welche dem Geschäftskreise des Procurators angehörten, und demselben angemessen bezahlt wurden, schadete der Thätigkeit des Sachwalters, welcher als solcher in der Ausübung seines eigentlichen Berufs keine hinreichende Erwerbsquelle zu finden vermochte, so daß er so zu sagen bei dem Procurator an Tisch gehen mußte. Vom andern rein merkantilischen Gesichtspunkte ausgegangen, konnte er nur mit Sachwaltergeschäften sich befassen, um Procuraturgcschäfte zu besorgen, und sich damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Der edle Beruf des Sachwalters, das geistige Streben desselben konnte bei einer solchen Einrichtung nur leiden. Die Erfahrung hat es bewährt, daß es mittelmäßigen Köpfen mit handwerksmäßigen Kenntnissen sehr oft gelungen ist, zu