Der NeHtsfrennd.
Gine Zeitschrift aus dem Gebiete
d er
Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Rösing, Scheffer und Schwarzenberg.
Lweiler Hahtgâg.
â 93* Souutag, den 19* November. 1837»
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 aGr.
Ueber das Verhältniß zwischen Richter und Aktuar.
Das Institut der Untergcrichts-Aktuare hat, soweit von Kurhessen die Rede ist, in seiner äußeren Erscheinung mancherlei Umbildung erfahren.
Vor einigen Decennien war bei weitem die Mehrzahl derselben nicht vom Landesherrn rescribirt, sondern bald mit Genehmigung der Oberbehörde angestellt, bald versahen diesen Dienst Privatschreiber der Richter:
Damals war das patriarchalische Zeitalter der Aktuare. Sie durften dem Beamten die Federn schneiden, waren erfahren im Anfetzen der Dinte, beschnitten das Papier, und hatten, wegen der Wichtigkeit des Archivs, die Obliegenheit, mit einem Haarbescn, nach vorher angefeuch- tetem Boden, den Aktenstaub aus der Stube zu sondern. Gegen Abend wurde den kleinen Richtern imb Richterinnen, zur Erholung des Gerichtsschreibers, eine Lekzion im Rechnen und Schreiben gegeben, und er dann, gleichfalls zu feiner Erholung, beauftragt, das reife Obst abzuthun, den Dörrofen zu besorgen, und dergleichen Gunstbezeugungen mehr.
Die Zeit vor dem Abendessen wurde dann entweder mit Unterhaltung in der Gcsindestube, oder im Hofe ausgefüllt, und dann der Tisch gedeckt. Gar oft war ihm gestattet, an einem Ende desselben sitzen zu dürfen, daneben hatte er, zumal wenn der Herr Amtmann Besuch hatte, die Obliegenheit, eine andere Flasche Wein zu holen, den ausgerauchten richterlichen Pfeifenkopf zu stopfen, den Fidibus anzuzünden,
bei der Spielparthi'e bis Mitternacht das Feuer zu unterhalten, und endlich dem Fremden ins Gastzimmer zu leuchten.
Wir könnten gar manche schnurrige Geschichten von den Aktuaren jener guten alten Zeit erzählen, und bis zum Kinder- Lragen und Kleiderputzen hinuntersteigen, allein wir wollen es unterlassen. Gar mancher brave Mann jener Periode lebt noch, und verzehrt sein Stückchen Brod, seelig bei dem Gedanken die Emanzipazion der Gerichtsschreiber erlebt zu haben.
Damals bestand die Einnahme der Aktuare meist in der vom Richter ausgesetzten Besoldung, und dieser bezog die Justizsporteln.
Mehr und mehr jedoch, wenn auch im Ganzen nicht sehr bemerkbar, wurden die neu eintretenden Aktuare öffentlich angestellt; hier und da wurde sogar ein mittelmäßig studirter Kopf dazu genommen, und jene Zeit des Tischdecken? und Pfeifenstopfens verschwand immer mehr. Eine tiefe Unter- würsigkeis und devot unterthäniges Benehmen gegen den Beamten, wie im Gerichtszimmer so auf der Kegelbahn, blieb jedoch immer die erste Pflicht des Aktuars. Der Gedanke etwas mehr werden zu wollen, würde ihm den Ruf eines unzufriedenen Menschen, und Aeußerung einer eignen Idee das Mißfallen des Beamten im hohen Grade zugezogen haben.
Die Verwaltung wurde nun von der Justiz getrennt, und dieser Schritt zur Vervollkommnung der Gerichtsverwal- tung mußte nothwendig die Abschaffung einer Menge von Mißbräuchen zur Folge haben, welche früher, bei der Ge- schäftsemballage der Administrazion, und häufig auch der Renterei, nicht bemerkt worden waren.
Dem Aktuar widerfuhr die Ehre, kraft schon längst bestan-