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Der Neehtsfreund.

Gitte Zeitschrift aus dem Gebiete

der

Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.

Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Rösing,Scheffer und Schwarzenberg.

Weiter Jahrgang

â 8L.

Sonntag, den SS Oktober.

1837.

Kuf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In-- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährlich 21 gGr.

Landtag Sang elegenheiten.

Sitzung vom'7. Dctober.

Der Landtagskommissar theilte einen Beschluß Kurfürst­lichen Finanzministeriums mit, betreffend die durch den Tod des Landgrafen Friedrich von Hessen Durchlaucht erfolgte Vermmderrmg des Etats der Apanagen, sowie eine Mitthei­lung des Ministeriums des Innern in Beziehung auf die Correction an der nach dem Zollvertrag Kuthessens mit Preu­ßen und dem Grosherzogthum Hessen vom Jahr 1831 verab­redeten Verbindungsstraße innerhalb des Preußischen und Kur- Hessischen Gebiets bei dem Dorf Todemann im Kreis Schaum­burg.

Beide Mittheilungen mürben an den Budgetausschuß verwiesen.

Der Präsident verkündigte sodann einen Antrag des Deputirten Vicepräsidenten Endemann, wegen Abkürzung der Fristen der Klagenverjâhrung , man ging hierauf zur Fort­setzung der Berathung über den Straßenbau über, in welcher die schon erwähnten Beschlüsse gefaßt wurden. Auch hatte ein Antrag des Deputirten Wolf in Betreff einer anzulegen, den Straße von Wernshausen drirch das Ausland nach Geisa und Rasdorf einen ständischen Beschluß zur Folge, nach wel­chem die Staatsregierung um Einleitung der nöthigen Ver­handlungen mit den betreffenden Staaten ersucht werden sollte.

Schließlich wurden auf den von dem Vicepräsidenten Namens des Rcchtspflegeausschusses erstatteten Bericht, in Beziehung auf die nicht ertheilte Genehmigung für den Depu-

' irrten Hofmann zum Eintritt in die Ständeversammlung die Versagungsgründe als genügend erkannt.

Sitzung vom 10, Oct ob er.

An die Stelle des Deputirten Hofmann wurde die Zu­lassung des gehörig legitimirten Abgeordmten der Städte des Schwälmstroms Bürgermeister Stephan beschlossen, derselbe eingeführt und verpflichtet.

Der Landtagskommissar theilte sodann einen Beschluß des Finanzministeriums, wegen Herabsetzung des Zinsfußes der Staatsschulden auf 3^ Prozent mit, welcher dem Budget­ausschuß überwiesen wurde.

Namens des Budgetausschusses erstattete Herr Pfaff Be­richt über die Pensionen.

Es werden für die verschiedenen Zweige des Staatsdiensts verlangt

1) bei dem Staatsministerium 8980 Thlr., 2) bei der Rechtspflege 21,900 Thlr., 3) bei der innern Landesverwal­tung 36,780 Thlr., 4) bei der Finanzverwaltung 56,070 Tblr., 5) bei der Kriegsverwaltung 48510 Thlr., 6) bei den auswärtigen Angelegenheiten 840 Thlr., überhaupt jähr­lich 173,080 Thlr.

Der Bericht erwähnt der Eingangsbestimmung des Staatsdienstgesetzes, nach welchem der Maasstab der Pensio­nen bis zu der auf einem künftigen Landtag erfolgenden Fest­stellung ein blos vorläufiger ist, und der hieran geknüpften ständischen Verhandlungen, nach welcher das Ministerium im März 1835 auf ein ständisches Ersuchen den Beginn der zur Revision erforderlichen Vorarbeiten versicherte und deren