Der N e ch t s f r e n n d.
Eine Zeitschrift aus dem Gebiete d e r
Versagung, Gesetzgebung «*» Rechtswissenschaft.
Ncdi'girt und verlegt von den Obergenchts - Anwälten Nösing, Scheffer und Schwarzenberg.
Nr. 52. Mittwoch, den 26. October. 1836.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinenve Zeilschrist kann bei allen Postämtern deS In- uno AUilanbeS aboiuurt werten. Der Preis betrâqt vierteljährig 21 qGr.
Ist die Imbecillitttt ein gesetzlicher Grund der TestamentsunfähigKeit?
(Schluß.)
Bei vielen Geisteskranken, namentlich denen, welche mit streit Ideen behaftet sind, äußert sich oft ein sehr kräftiger fester Wille, der, wenn er die sie beherrschende krankhafte Idee berührt, mit der größten Beharrlichkeit gepaart sein sann ; dennoch wird man nicht behaupten, daß ein solcher Geisteszustand ein freier sei, da die Unmöglichkeit, über jeden Gegenstand eine richtige Borstellungsweise sich zu bilden, der Willensäußernng eine von Geistcsverirrung zeugende Richtung giebt.
Bei dem Blödsinn ist es aber hauptsächlich das Bor- stellungsvermögen, welches in Betracht kommt, dessen Lähmung oder gänzliche Erlöschung ist das Charaktcrische dieses Geisteszustandes. Gemüths - und Willensschwäche stellen sich aber als natürliche und unzertrennliche Folge eines solchen Zustandes dar.
Daß jedoch der gänzliche Mangel aller eignen Bestimmungs- kraft wie solches die Sachverständigen nach der von ihnen angeführten Erörterung voranssetzen, mit einem solchen Zustand verbunden sein müsse, kaun man nicht an- nehmen; die Geistesunfreiheit wird dadurch nicht ausgeschlossen, wenn auch noch unverkennbare Spuren einer solchen Selbstbestimmnngssähigkrit sich zeigen.
Der Blödsinn selbst läßt verschiedene Grade zit.
Sehr scharf unterscheidet diese Heinroth im System der psychisch gerichtlichen Medicin, indem er als stärkste» Grad des Blödsinns die Berthierheit, als mittlern die Stumpfheit, und als leichtesten die Zmbecillität annimmt.
Jene strenge Unterscheidung möchte jedoch die hier zu begutachtende juristische Frage nicht speciell berühren. Eher schlagen hier die Unterscheidungen ein, welche Henke in seiner gerichtlichen Medicin S. 175 von verschiedenen Geisteszuständen, an welche man hier denken könnte, macht.
Er unterscheidet Dummheit (Stupiditas) Stumpfsinn (Imbccilli(as) und Blödsinn (Fatuitas) fvlgendermaaßen.
Dummheit ist nach ihm die Schwäche des Erkennt- nißvermögens, Mangel der Aufmerksamkeit, Unvermögen, dieselbe mehr als auf einen Punkt zu richten. Stumpfsinn nennt ^r die Unfähigkeit aller Seelenvermögen zur normalen Thätigkeit. Blödsinn endlich wird als die höchste Schwäche aller Seelenvermögen, der Erkenntniß, des Empfindens und Begehrens bezeichnet.
Fester Wille und heftiger Effect soll mit dem Srumpf- futn und Blödsinn unvereinbar sein, wobei nod) bemerkt wird, daß Dummheit als Geisteszerrüttung nicht betrachtet werden könne, weil sic die Freiheit der Selbstbestimmung nicht aufhebe.
Wird unter festem Willen ein überlegter, auf einer richtigen Denkweise beruhender Entschluß verstanden, so hat die in dem letzten Satz enthaltene Bemerkung ihre volle Richtigkeit; sollte aber damit die geistige Unfähigkeit gemeint sein, etwas zu wollen und das, was man will, auszuführen, so möchte dieser Satz in der Erfahrung keine hinreichende Begründung finden, da es unläugbar viele unfreie Geisteszustände giebt, welche weder das Selbstbewusstsein, noch die Selbstbestimmungsfähigkcit aufheben,
Zn jedem Fall möchte der Zustand, welcher hierdurch die Zeugenaussagen sich als bewiesen darstellt, den Begriff, welchen man im gemeinen Leben Blödsinn benennt, erschöpfen und den Zustand darstellen, welchen Heinroth als Zmbecillität, den leichtesten Grad des Blödsinns, bezeichnet.
Tie verkehrte Borstellungsweise des betreffenden Individuums, dessen willenlose Lenkbarkeit durch Andre, das Anbeißen desselben zu deu gewöhnlichsten Beschäftigungen des Lebens, die Ungebundeuhekt in der Befriedigung einer angemessenen Eßlust ohne Rücksicht auf Anstand und Sitte sind gewiß wohl zu beachtende Kennzeichen, daß der Geisteszustand des Erblassers Ludwig B. ein abnormer und mehr als bloße Dummheit war.
Auch die Zmbecillität muß aber ausgeführtermaaßen zu den unfreien Geisteszuständen gerechnet werden; wenig