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Wer N e ch t s f r e « n d.

Eine Zeitschrift aus dem Gebiete d e r

Versagung, Gesetzgebung ««- Rechtswissenschaft.

Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Rösing, Scheffer und Schwarzenberg.

Nr. 51. Sonntag, den 23. October. 1836.

Auf Diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des Zn- und Auslandes abonnirt werten. Der Preis betraut vierteljährig 2t gGr.

Ist die Imbeciltität ein gesetzlicher Grund der TestamentsunsähigKeit?

Der verstorbene Ludwig B zn H., wegen seiner gei­stigen Unmündigkeit im August i^U unter Curatel ge­stellt *), errichtete schon im September desselben Jabrs vor dem Gericht, welches diese Curatel avgeordnet hatte, seinen letzten Willen, in welchem er außer den beiden, nach der gesetzlichen Erbfolge berufenen, Gebrüdern R., auch einen entferntem Verwandten W. zum Erben ein­setzte.

Die beiden ersten klagten nach dem im Jahr 182a erfolgten Ableben des Testators B. wider den eingesetzten Miterben bei Kurfürstlichem Landgericht zu Cassel auf Nichtigkeitssprechung des Testaments und Ueberweisung des gesummten Nachlasses des Testators, weil dieser an Blödsinn 'gelitten habe und durch die Drohung seines Cu- rators zur Errichtung des Testaments vermocht worden sei.

Die Kläger wurden zum alternativeu Beweis über die erwähnten Thatsachen der Klage dahin zugelassen, entweder, daß der Erblasser ziw Zeit der Errichtung sei­nes Testaments in einem Beistandeczustand sich befunden, welcher ihn dazu unfähig gemacht habe, oder daß und welcher Gestalt derselbe durch Drohungen dazu gezwungen sei.

Hinsichtlich des ersten Bewcispunctes wurden die von beiden Seiten vorgeschlageneu Zeugen und Gegenbeweis- zeugen vernommen

DaS Ergebniß der Aussagen derselben war im We­sentlichen Folgendes:

Die Beweiszeugen bekunden im Allgemeinen, daß B.

*) Das den Gericktsacten apponüte Protokoll über die Be­stellung des Dem pndwia ’t*. bei^eorDneten Euralors vom 29. August 1816 stellt fest, Ludwig K iei hiigichtlich seiner geistigen Kräfte etwas schwach erschienen und nur mit Muhe habe sein Verlangen protocollirt werden können.

simpel gewesen, keinen rechten Verstand gehabt habe, Z. 2. 4 und 10.

Daß er alles gethan, was ihm geheißen worden und daß er zn den gewöbulichsten Geschäften des Lebens z. B. zum Essen, zum Trinken, zum Schlafen, zum Waschen angehelßen worden sei. Z. 3. 5. 9 und 10.

Daß er nur zu den unbedeutendsten Beschäftigungen, zum Huhnerfuttern, Verscheuchen der Vögel aus.dcmWai- zenfeld gebraucht worden sei. Z. 3. 5 und 9.

Daß er auch zur Verrichtung anderer Beschäftigungen seinen Verstand und so wenig allgemeine Begriffe gehabt, daß er, wenn man ihm vorgesagt habe, 100 sei mehr als IOjO, solches geglaubt habe. 5.

Daß feine Leichtgläubigkeit außerordentlich groß ge­wesen, daß er Alles geglaubt, was ihm vorgesagt, selbst das, was ihm von Kindern aufgeburdet sei. Z. 3. 5. 6 und 10.

Als Beispiel dieser Leichtglänbigkeit und der verwor­renen Vorstellungen des B. wird erwähnt von dem Zeu­gen 3, daß, als man dem B. vorgesprochen habe, man sähe ihm an, daß er dem ihm geschehenen Verbot zuwider Kaffee getrunken, er dieses geglaubt und sich vor den Spiegel gestellt habe, um selbst nachzusehen;

von dem Zeugen 10, es habe der Förster N. dem B., als er einmal viel gegessen habe, aufgeburdet, er werde ihm einen eisernen Ring um den L ib legen lassen, und B, als Zeuge, ein Schmidt, damals gerade in die R — sche Wohnung getreten, große Angst verrathen, weil er geglaubt, der Ring solle alsbald angelegt werden;

von dem Zeugen 5, daß er dem B. anfgeburdet habe, seine Wiese sei über 5000 Rthlr. werth, er sei ein sehr reicher Mensch, und daß er alle diese Dinge für wahr ge­halten ;

B. habe zu ihm, anscheinend in vollem Ernst, einmal geäußert, wenn er in den Himmel komme, so.werde er eine Stufe höher kommen, als geringere Leute, weil sein Vater Oberföister gewesen sei.

Daß die Jagend mit B. ihren Scherz getrieben, be­zeugen die Z. 3. 5. und 10.