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Eine Zeitschrift aus dem Gebiete d e r
Versüßung, Gesetzgebung »»v AechLsmissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts - Anwälten Rosing, Scheffer und Schwarzenberg.
â. 24. Mittwoch, den 20. Juli. 1836.
Auf diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann bei allen Postämtern des In- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährig 21 qGr.
Politische Urtheile mit Globen
von einem Laien.
VonHannovoraus wird die Bekanntmachung der wider die Doktoren König und Freitag aus Osterode erkannten Strafen wegen angeschuldigter Theilnahme an einem Aufruhr im Jahr 1831 berichtet.
Der Zweck der öffentlichen Bekanntmachung eines gerichtlichen Urtheils über Staatsverbrechen kann wohl nur der sein, das Volk über eine so wichtige, dasselbe so wesentlich berührende, Angelegenheit zu unterrichten, und durch diese Veröffentlichung von ähnlichen Verbrechen, welche das Dasein des Staats gefährden können, abzuschrecken.
Schon diese beschränkte Oeffentlichkeit deutscher Rechts« »pflege hat ihren Werth.
Soll der Zweck derselben vollständig erreicht werden, so muß zugleich die Grüudlichkeit solcher Urtheile den Glauben an deren Gerechtigkeit befestigen.
Von den beiden Männern, welche ein Opfer der aufgeregten Zeit wurden, welcher ihr Vaterland eine erneuerte und verbesserte Verfassung verdankt, ist nur der vr. König dem Anstand bekannter durch mehrere Aufsätze, welche namentlich um jene Zeit in dem Allgemeinen Anzeiger der Deutschen erschienen. Diese bekunden einen regen Sinn für politische Verbesserung, die Geradheit und Offenheit des Verfassers, der stets unter seinem Namen auftritt, keineswegs aber einen Hang zu politischer Exaltation verräth.
Es ist daher sehr zu bedaueren, wenn ein an sich lobenswerthes Streben, durch die Aufregung einer Zeit zur Ausschweifung gesteigert, die Bahn der Mäßigung und ruhigen Besonnenheit verließ, die jede politische Reform begleiten sollte.
Von dem oben angedeuteten Gesichtspunkt ausgegangen erlaubt sich ein Laie , einige Fragen in Beziehung auf jene Urtheile, deren erläuternde Beantwortung vielleicht
ein Hannoverscher Rechtsgelebrter, dem dieses Blatt zu Gesicht kommt, nicht verschmähen wird, und welche dazu dienen könnten, den oben bezeichneten Zweck zu fördern.
Das Urtheil erster Instanz lautet wie folgt:
„In Untersuchnugssachen wider den Doctorem philo- sophiae Georg Friedrich König aus Osterode, wegen Aufruhrs, erkennt die Großbritannisch - Hannoversche Justiz -Canzlei zu Eelle nach abgestatteter Re - und KorrAa- tion in erster Instanz für Recht: — daß gedachter Jnqui- sit, seines Leugnens ungeachtet, für überführt zu halten:
1) mit dem Eoinquistten vr.jur.Freitag aus Osterode und mehreren Personen zu Göttingen ein Komplott zu dem Zwecke cingegangcn zu sein, nicht nur zu Osterode und Göttingen,
2) die Errichtung sogenannter Communal - oder Bürgergarden und sogenannter Gemeinderäthe,
3) letztere zum Behufe bei des Königs Majestät angeblich einzubringen beabsichtigter Petitionen, eigenmächtig zu bewerkstelligen,
4) sondern auch diese Einrichtungen wo möglich über das ganze Land zu verbreiten; ferner zur Einleitung und Vorbereitung dieses Vorhabens unter dem Titel „Anklage des Ministeriums Münster vor der öffentlichen Meinung" eine, wider die höchste Staatsbehörde gerichtete, diese und den Gang der öffentlichen Angelegenheiten des Königreichs gröblich «»greifende, verläumderische, die Aufwiegelung der Unterthanen bezweckende
5) Schmähschrift nicht nur verfaßt, sondern auch deren mit seinem Wissen und Willen durch den Eoinquistten Freitag in Abschrift, und späterhin in Göttingen durch den Druck bewerkstelligte Veröffentlichung beabsichtigt zu haben; endlich an der Errichtung des Gemeinderaths und der Kommunalqarde zu Osterode thätigen Antheil genommen, und daneben eine Proklamation abgefaßt, und durch den Eoinquistten Freitag zum Druck befördert zu haben, welche dahin abzielte, die Bürgerschaft zu Osterode für das begonnene gesetzwidrige Unternehmen ferner zu gewinnen und darin zu befestigen; — daß sodann bei dem in