Der N e ch t s f r e « n -.
Eine Zeitschrift aus dem Gebiete der Verfassung, Gesetzgebung un> Rechtswissenschaft.
Nedigirt und verlegt vor: den Obergerichts - Anwälten Rösing, Scheffer und Schwarzenberg.
yr. 12. Mittwoch, den 8. Juni. 1836.
Diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann auf allen Postämtern deS Zn- und Auslandes abonnirt werden. Der Preis beträgt vierteljährig 21 gGr.
E i n E r i m i n a t - F a t t
mit einigen vergleichenden Bemerkungen»
In einem auswärtigen Blatte findet sich der nach- folgende Criminalfall vorgetragen, welcher, weil er in mannichfacher Beziehung das Interesse unserer Leser an» sprechen wird, uns zu dessen Mittheilung veranlaßt.
Der Kammerherr von Qualen und die zwei Gefangene«, die seine Mörder sein sollen.
Der Königl. Dänische Kammerherr, Oberst mit Som* mandeur vom Danncbrog-Orden, Rudolph Anton Lud* wig von Qualen, bevollmächtigter Minister seines Hofes bei dem Großherzoge von Oldenburg, wohnte seit 1820 in Eutin. Im eigenen Leben, wie in den Ansprüchen an seine Umgebung, Mann nach der Uhr, und von strenger militairischer Pünktlichkeit. Namentlich seine Dienerschaft, selbst für den kleinsten Dienst, im Befehlton und scharf cvntrolirend, im übrigen derselben ein regelmäßig zahlender, sie gut haltender, nie brutal ansschreitender Herr.
Er hatte die Gewohnheit fast jeden Abend, ohne Begleitung, in seinem Hausgarten, und durch denselben oft weiter sich zu ergehen. Der Gang konnte eine Stunde und länger dauern; kam während desselben Besuch oder sonstige Veranlassung, so war der Bediente angewiesen, an einer bestimmten Stelle des Gartens einigemal: Herr Kammerherr.' zu rufen. Erfolgte keine Antwort, so war der Gerufene nicht zu finden, oder wollte nicht gefunden sein.
Sim Sonntage, den 21. Febr. 1830 bei Frost und festgetretenem Schnee, Abends nach 7 Uhr die gewöhnliche Promenade. Ungewöhnlich langes Ausbleiben fiel auf, der Bediente machte wiederholt seinen Gartenruf, es wurde in den befreundeten Häusern nachgefragt, und um 11 Uhr Abends war die Besorgniß bis zur quälenden, verzweifelnden Angst gesteigert. Da ging der Bediente Diedrich Wisser noch einmal in den Garten, diesmal nicht blos rufend, sondern denselben wirklich durchsuchend, und fand in dem großen Steige an der Südseite, kaum 30 Schritte vom Hause entfernt, die blutige Leiche seines Herrn. Er schwieg gegen die Familie, holte den Arzt und dieser ei
nige benachbarte und befreundete Gerichtspersonen. Alle er# kannten den Tod und als seine Veranlassung eine Wunde in der Schläfe, die stark geblutet hatte; zugleich in der Bestürzung des Augenblicks und der Begebenheit, nahmen sie an: Wunde und Tod sei durch einen Fall veranlaßt.
Die Leiche wurde durch das Hauptgesinde, erst nach der Kutscherstube im Nebengebäude, dann nach dem Hauptsaal des Hauses gebracht. Hier lag sie die Nacht, den Montag, die zweite Nacht und erst am Dienstage, den 23. Febr., erfolgte die förmliche Obduction. Der Schädel war (durch äußere Schläge, welche auch die Kopfhaut gequetscht und verletzt hatten) zerschmettert, mehr als 20 Stücke, und um den Mund fanden sich 5 Wunden, durch das Lippenfleisch bis auf den Zahnknochen durchdringend, nach Lage und Beschaffenheit Nägelspuren eitler linken Haud, die dem Sterbenden in wüthigem Druck den Mund zugehalten.
Dieser Befund stellt es außer Zweifel: der Kammerherr von Qualen ist ermordet, ein erster betäubender Schlag wird ihn niedergeworfen haben, dann hat ihm der Mörder mit der einen Hand den röchelnden Mund verschlossen und durch wiederholte Schläge die Tödtung vollendet.
Die That, so und in solcher berührenden Nähe vollbracht, hat den Thäter unvermeidlich mit Blut besudelt. Dieser Umstand, wie die Schneespuren in der Sonntagsnacht, rasch aufgefaßt und verfolgt, konnten der Untersuchung eine entdeckende Richtung gewinnen; zwei Tage später, am Dienstage den 23. Febr. waren diese Anfänge verloren. Und erst an diesem Tage fing die Untersuchung an mit der Vernehmung des Kutschers Koch und des Bedienten Wisser.
Christian Koch, jetzt 31 Jahr alt, ist im Amte Eutin geboren und von armen tagelöhnernden Eltern zu harter Arbeit, in beschränkter geistiger Ausbildung erzogen. Knecht in Eutin und benachbarten Dörfern, bis er 1827 den Kutscherdienst bei von Qualen antrat, der ihm so verderblich geworden ist. Hier hatte er mehr Lohn, bessere Beköstigung und weniger Arbeit, als je zuvor. Die Eigenheiten der Herrschaft in Aufsicht und Tadel verletzten ihn wenig. Nach seiner ganzen Erscheinung ist er ru-