Wer Nechèssreund
Eine Zeitschrift aus dem Gebiete
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Versagung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft.
Redigirt und verlegt von den Obergerichts-Anwälten Rösing, Scheffer und Schwarzenberg.
âZ. Sonntag, den 15. May. 1836.
Diese wöchentlich zweimal erscheinende Zeitschrift kann auf allen Postämtern deS In- und Auslandes abonnirt werden. Oer Preis beträgt vierteljährig 21 gGr.
Der Redaktion ist das nachfolgende Sendschreiben mit dessen Anlage, einer artigen Dichtung, unlängst vom Auslande her zugekommen. Trotz der humoristischen Hülle, worunter sich der Herr Verfasser zu verbergen sucht, glaubt die Redaktion doch ohne Foltern des Verstandes ihn zu errathen. Weil aber nach der täglichen Erfahrung auch der wohl berechnende Scharfsinn trugt, und am leichtesten dann, wenn er, ;u hoch gespannt, zu tief einbringen will, zerschellt, gleich einem übermäßig ungezogenen Bogen, dabei auch zugleich Gefahr für den ächten Verstaub entsteht; so scheint cs ihr rathsam, die gefaßte Muthmaßung noch zur Zeit zurückzuhalten, denn Blößen zu zeigen bleibt stets und unter allen Umständen gefährlich. Sie hat daher für den Augenblick keinen andern Weg, dem Herrn Einsender ihren Tank anszudrücken, als durch dieses Blatt. Wie angenehm ihr Mittheilungen von ihm sind, mag ihm durch die That dadurch bewiesen werden, daß sie die übersandten Gcistesproduktc ihren Lesern nicht vorenthält, obwohl sie kaum das Gebiet berühren, worin sich dies Blatt bewegen soll.
Läßt es sich gleich erwarten, daß der Herr Einsender durch seine Zeilen die Leser mehr erheitern wird, als durch eine wissenschaftliche, der Tendenz dieser Zeitschrift mehr entsprechende Arbeit; so erlaubt sich die Redaktion doch, daran zu erinnern, daß sie die Grundgesetze ihrer Stiftung, welche jeden Augenblick bei ihr in Empfang genommen werden können, beobachten muß, und daher fernerhin das Berufen auf einen Rechtsirrthum, der ja nur höchst selten entschuldigt, nicht gelten lassen darf. Sie wünscht des Herrn Einsenders juristische Ausbildung für den Rechtsfreund zu gewinnen, und ersucht ihn daher, von diesem Standpunkte aus fernerhin sein Talent schaffen zu lassen; versichert aber, daß sie die dreifache Regel desju8 tripartitum: „honeste vive, neminem Uede, suum cuique tribue/' stets fesihalten wird.
Hochzuverehrende Herren Redactoren!
So weit ich zurückdenken kann, ist mir immer die Zahl 3 von besonderer Wichtigkeit gewesen.
In frühester Zeit hatte ich drei Reitstöcke und drei Välle, ich hörte täglich drei mal die Betglocke ziehen und bekam in der Regel drei mal Prügel. Mein größtes Glück
bestand in drei Ostereiern und in drei Spiel Karten, mein größtes Unglück und zugleich meine ganze Bibliothek in drei zerfetzten Buchern. Ich hatte drei Freunde: das warelt der Mond, der Frühling und meines Vaters Bullenbeißer, und drei Feinde: das waren der König Herodes, die Neun- tödter und der Schulmeister.
Ich kannte die drei Metadore viel früher als die heiligen drei Könige, und fand mehr Vergnügen an den drei Sternen des Jacobsstabes, als an den drei Artikeln des christlichen Glaubens.
Später wurde ich indessen außerordentlich gelehrt.
Da erfuhr ich, daß es drei Grazien gegeben, drei Horen, drei Harpyen, drei Furien, drei Parzen, drei Höllenrichter und sogar einen Höllenhund mit drei Köpfen. Man erzählte mir, daß ter fei ix so viel bedeute als: „sehr glücklich", und daß der Apostel Johannes drei Briefe geschrieben, und daß die Stelle: „drei sind, die da zeugen re." im Codex Cantabrigiensis fehle. Zu gleicher Zeit lernte ich das Alterthum schätzen, wenigstens wegen seiner Nieswurz Insel Anticyra, und freute mich, daß Horaz nicht in unsern Tagen gelebt, weil er da offenbar keine Gelegenheit gehabt, sein "iribus Auticyris iusanabile caput" an den Mann zu bringen.
Noch später erfuhr ich sogar, was jus tripartitum sei, und wie man drei Kreuze machen müsse und wovor das eigentlich jedcS verständige Menschenkind thun sollte. — Auch war ich im Allgemeinen etwa drei mal in Todesgefahr, drei tausendmal ein Stein des Anstoßes, drei hnn- dertmal auf den Kopf gefallen und etwa eben so oft verliebt.
Jetzt endlich — und das ist gewiß der Schlußstein meines Glückes — jetzt endlich erfahre ich auch, daß es drei Redactoren eines Nechtsfreundcs gibt und daß dieser sich wiederum über drei Materien — Verfassung, Gesetzgebung und Rechtswissenschaft — recht freundlich verbreiten will. — O welche Wonne! Ja, ja, das ist unstreitig der Culunnationspunkt meines Glückes und meiner Erkenntniß, es möchte denn sein, daß ich mich etwa noch drei mal ver- heirathete, oder in eine Tretmühle(pi8trinum) käme, oder als Protokollführer nach Cassel ins Gefangenhaus.
Sie werden diese Einleitung, meine hochzuverehrenden Herren, unstreitig eben so langweilig finden, als ich selbst.