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Berzeichnitz der Preise und des Gewichts der Backwaaren für den Monat Januar 1893.

Ecmfiog, den 7. Januar

Namen der Bäcker

bezw.

BackwaarenHändler.

Milch. Backwaare

Waffel weck.

s

a

65

I.Stadt Scklüchtern

sr

Ps.

gr

Pfg.

Pfg.

Pfg.

1.

Adam Freund, Bäcker

40

3

24

2.

Ferdinand Rüster, Bäcker

40

3

24

_

3.

Ph. Weitzel, Bäcker

40

3

_

4.

H. Betender, Bäcker

30

3

_

40

5+

Georg Weitzel, Bäcker

50

3

_

24

6.

Leonhard Baist, Bäcker

50

3

24

23

7.

Johs. Weitzel, Bäcker

50

3

24

8.

Johannes Denhard

40

__

24

9.

W. Urhach

50

3

_

--

24

__

50,

L. Bolender, Bäcker

45

3

24

30

11.

Benedikt Strauß

50

3

36

25

12.

Philipp Rüster

50

3

-

24

13.

2.

Johannes Fuß, Ehefrau Stadt Sifmaw.

40

3

-

,

i.

W Euler, amBellingerth.

40

3

45

3

24

2.

W. Euler, Georgs Sohn

40

3

25

3.

Friedr. Euler

40

3

25

4.

JohS. Weitzel, Johs.Sohn

45

3

-

22

5.

Johs. Weitzel, W. Sohn

45

3

6.

Friedrich Buß

45

3

-

7.

Konrad Euler

40

3

26

8.

Konrad Buß

40

3

45

3

24

--

9.

Peter Fink

42

3

26

10.

Dietrich Müllers - s. Bernhard Fink j^^^

Stadt %a»mftu^e

35

3

_

24

11. %

35

r

3

-

24

1.

Simon Wolf

40

3

45

3

30

28

2.

Ant. Weisbecker

45

3

SO

3

24

3.

Chr. Hinkelbein Wittwe

80

6

100

6

27

4.

5.

Joh. Georg Roll H. Harnischfeger

90

6

100

6

26

23

6

4

Joh. Jffert

Romsthal.

23

1.

Karl Fink Wtw.

40

3

100

6

25/S

2

Joseph Roll

40

3

100

6

2-5

3.

Karl Roll | - .,

40

3

100

6

28 *h

4.

JSeorg Ritzel, HEr Schlächtern, den 1. £

40 eanu

3 tr 1

W 393.

6

Der Königliche Landrath: Roth.

Für die zu Ostern 1893 zur Konfirmation ?smmenden Zwangszöglinge evangelischer und katholischerKonfession suche ich Lehr- und Dienststellen.

Lehrstellen in folgenden Bernfsarten:

Schlosser, Schmied, Buchbinder, Schneider,

VO¥WWr\

Lehrbedingungen:

Dreijährige Lehrzeit, Lehrgeld einschließlich Kranken- tassen-Beitrag in der Stadt 40 Mark und auf dem Lande 37 Mark 50 Pfg. jährlich. Die übrigen Bedingungen werden durch den Lehr- vertrag geregelt.

Den baldigst durch den zuständigen Herrn Pfarrer und Bürgermeister an mich einzureschenden Bewerbnngs- gesuchen ist die Beantwortung nachstehender Fragen beizufügen:

a. Alter des Meisters und seiner Ehefrau?

b. Zahl und Alter der vorhandenen Kinder?

c. Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse?

d. Bürgerliche und kirchliche Führung?

in

e. Ist der Meister vermöge seiner geschäftlichen Tüchtigkeit und seines Geschäftsumfangs zur gründlichen Ausbildung eines Lehrlings geeignet?

f. Ist die Ausnutzung des Lehrlings in nicht ge­schäftlichen, insbesondere landwirthschaftlichen Ar­beiten, nicht zu befürchten?

Die Dienststellen werden für männliche Zöglinge der Landwirthschaft und für weibliche in der Haus­

und Landwirthschaft gesucht.

Da auch öfters während des Jahres Lehr- und Dienst-Unterbringungen erfolgen, so ist bei den Angeboten die weitere Angabe sehr erwünscht, ob solche auch, falls zu ! Ostern Berücksichtigung nicht erfolgen kann, bis Ende 1893 aufrecht erhalten werden.

Der Abschluß der Lehrverträge sowie die Verein­barung der Miethbedingungen, welche letztere der Regel nach schriftlich nicht zu erfolgen pflegt, wird durch die zuständigen Herrn Geistlichen vermittelt.

Alle Meldungsgesuche, auf welche bis zum 1. März k. Js. ein Bescheid nicht ergangen ist, können zu Ostern nicht mehr berücksichtigt werden.

Cassel, den 27. Dezember 1892.

Der Landes-Direetor: von Hun d clsh a u sen.

Wird veröffentlicht.

Schlächtern, den 5. Januar 1893.

Der Königliche Landrath: Noth.

Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schon­zeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des